Kommunale Wärmeplanung
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Mit Hilfe dieses Fahrplans sollen die Kommunen, die richtigen Entscheidungen treffen. Genauso soll er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unterstützen.
Entsprechend des § 27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) haben auch Große Kreisstädte wie Friedrichshafen einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen.
Die Wärmewende erfordert zunächst eine deutliche Reduzierung des Wärmebedarfs der bestehenden Gebäude. Doch es ist offensichtlich, dass auch künftig noch erhebliche Mengen Energie für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme eingesetzt werden müssen. Diese müssen nach und nach möglichst vollständig aus unterschiedlichen Quellen erneuerbarer Energien und Abwärme gedeckt werden, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen.
Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Derzeit befindet sich auf Bundesebene das Wärmeplanungsgesetz (WPG) im Gesetzgebungsverfahren. Mit dessen Inkrafttreten ist nach jetzigem Stand zum 1. Januar 2024 zu rechnen. Gemäß dem Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes wird die Wirksamkeit eines nach Landesrecht erstellten Wärmeplans durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes nicht berührt. Wärmepläne auf landesrechtlicher Regelung haben Bestandsschutz.
Die vier Elemente eines kommunalen Wärmeplans
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.
Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen. Bei der nachfolgenden Einbindung des kommunalen Wärmeplans in die weiteren kommunalen Planungsaufgaben müssen sich die Beteiligten der Wärme- und Stadtplanung regelmäßig abstimmen.
Ein kommunaler Wärmeplan wirkt dabei als Routenplaner. Denn seine Ergebnisse und Handlungsvorschläge dienen dem Gemeinderat und den Ausführenden als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung. Während des gesamten Prozesses gilt es, die Inhalte anderer Vorhaben der Kommune, etwa die der Bauleit- oder Regionalplanung, zu berücksichtigen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat am 23. Oktober 2023 dem Entwurf des kommunalen Wärmeplans zugestimmt und eine Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans kann zwei Monate lang, vom 15. November 2023 bis einschließlich 15. Januar 2024 auf dieser Website und während der Öffnungszeiten und nach Vereinbarung im Technischen Rathaus, Charlottenstraße 12 (EG) eingesehen werden. Dabei besteht Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bis 15. Januar 2024 abgegeben werden:
- Kontaktformular zur Abgabe einer Stellungnahme
- per Mail an s.kugel@friedrichshafen.de
- in schriftlicher Form an die Stadt Friedrichshafen, Amt für Stadtplanung und Umwelt, Charlottenstraße 12, 88045 Friedrichshafen
- zur Niederschrift beim Amt für Stadtplanung und Umwelt
Es wird gebeten, die vollständige Anschrift anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
Im Rahmen des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Bitte beachten Sie die entsprechende Datenschutzinformation.
Die am Ende dieser Seite zur Verfügung gestellten Dateien werden auch nach Ablauf der Frist weiter auf dieser Seite einsehbar sein. Sie erreichen diese Seite über den Kurzlink www.friedrichshafen.de/wärmeplan.
Kontakt
Abteilung Stadtplanung
Charlottenstraße 12
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Tel. +49 7541 203-4601
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