Sharing-Angebot E-Scooter und Pedelecs in Friedrichshafen

Der Anbieter für geteilte Mikromobilität TIER wird künftig unter dem Markennamen Dott auftreten. Seit dem 29. Oktober können die in Friedrichshafen bislang unter der Marke TIER zur Verfügung stehenden E-Scooter und Pedelcs nur noch über die Dott-App ausgeliehen werden.

Frau auf E-Bike und Mann neben E-Scooter

TIER wird zu Dott

Klare Regeln für eine sichere Nutzung

Zur Wahrung eines geordneten Stadtbildes wird nach jeder Fahrt ein Bildbeweis über das ordnungsgemäße Abstellen des Rollers/ Fahrrades über die Dott-App angefordert. Die Nutzung der eingerichteten Stellplätze für die E-Scooter wird unter anderem mit Freiminuten belohnt. Das Abstellen in Verbotszonen ist nicht möglich. Umgefallene Fahrzeuge werden direkt an Dott gemeldet und schnellstmöglich entfernt.

Fragen & Antworten

Um die Miete zu starten, lädt man die Dott-App herunter und sucht darüber einen E-Scooter oder ein Pedelec in der Nähe. Am Fahrzeug angekommen, scannt man den QR-Code am Lenker, um das Fahrzeug zu entriegeln und die Fahrt zu starten. Für die Miete werden 1,20 Euro Aktivierungsgebühr und 29 Cent pro Minute für einen E-Roller (E-Scooter), sowie 29 Cent für ein E-Fahrrad (Pedelec) fällig. Gezahlt werden kann bequem per Paypal, Kreditkarte, sowie Apple oder Google Pay. Nach der Fahrt kann das Fahrzeug in den vorhandenen Parkzonen oder an einer anderen geeigneten Stelle abgestellt werden.

Zur Erhaltung eines geordneten Stadtbildes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit appellieren wir die an den häufig frequentierten Orten eingerichteten Parkzonen zu nutzen. Diese Parkzonen finden sich beispielsweise auf dem Bahnhofsvorplatz am Stadtbahnhof oder am Franziskusplatz. Die Nutzung der Parkzonen werden aktuell mit der Gutschrift von 3 Freiminuten für die nächste Fahrt belohnt.

Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) dürfen alle öffentlichen Flächen nutzen, die für den Radverkehr freigegeben sind (Radwege, Radfahrstreifen, etc.).
Nur wenn es keine für den Radverkehr ausgewiesene Flächen gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Auf reinen Gehwegen ist das Fahren mit Elektrokleinstfahrzeugen untersagt.

Mit Ausnahme der Wilhelmstraße und der Goldschmiedstraße ist die Friedrichshafener Fußgängerzone für E-Scooter und Pedelecs – wie auch für den Fahrradverkehr –  freigegeben. Die Uferstraße hingegen ist von April bis einschließlich September weiterhin nur dem Fußgängerverkehr vorbehalten.

Nach § 63a Abs. 2 StVZO sind Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt. Somit sind alle für den Radverkehr ausgewiesene Wege/Straßen zu nutzen.

Die Stadt Friedrichshafen empfiehlt die Nutzung des Leihangebots der Elektrokleinstfahrzeuge und der Pedelecs nur im nüchternen Zustand.

Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) werden als Kraftfahrzeuge eingestuft, womit die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr gelten. Somit gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Auch ist es bereits ab 0,3-Promille strafbar, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die 0,0-Promille-Grenze.

Da Pedelecs wie Fahrräder behandelt werden, gelten hier die für den Radverkehr einschlägigen Regelungen. Sowie auch die 0,3-Promille-Grenze bei entsprechenden Auffälligkeiten/Unfällen.

Auch wenn es gesetzlich andere Regelungen gibt, regelt der Anbieter Dott in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzung erst ab einem Mindestalter von 18 Jahren zuzulassen.

Die Stadt Friedrichshafen empfiehlt allen Nutzern des Leihangebotes von Elektrokleinstfahrzeugen und Pedelecs während der Fahrt einen geeigneten Helm zu tragen. #helmdrauf

Eine Helmpflicht besteht allerdings für E-Scooter und Pedelecs grundsätzlich nicht.

Nein. Es besteht weder für den E-Scooter, noch für die Pedelecs eine Führerscheinpflicht bzw. Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung.

Für die sichere und ordnungsgemäße Nutzung des zusätzlichen Mobilitätsangebotes werden im Häfler Stadtgebiet derzeit knapp 30 Stellplätze eingezeichnet und entsprechende Verkehrsschilder angebracht.

Zur Erhaltung eines geordneten Stadtbildes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit appellieren wir die an den häufig frequentierten Orten eingerichteten Parkzonen zu nutzen. Die Nutzung der Parkzonen werden mit Anreizen wie z.B. Freiminuten belohnt.

Nach jeder Fahrt wird ein Bildbeweis über das ordnungsgemäße Abstellen der Fahrzeuge über die Dott-App angefordert.

Das Abstellen in Verbotszonen ist nicht möglich.

Die angebotenen Sharing-E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überscheitet.

Kontakt bei Verstößen und weitere Informationen

Unter folgendem Kontakt gibt es die Möglichkeit, sich direkt beim Anbieter zu informieren und Verstöße wie z.B. umgefallene E-Scooter oder im Weg stehende Pedelecs auf Gehwegen zu melden.

TIER Mobility SE (Anbieter)
Telefon: +49 30 56838651
E-Mail:
oder direkt über die App des Anbieters

Allgemeine Fragen zum Sharing-Angebot werden außerdem von der Stadtverwaltung Friedrichshafen per E-Mail an oder telefonisch unter 07541 203-52128 beantwortet.