Gleichstellung & Chancengleichheit
In allen Stadt- und Landkreisen und in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss es kommunale Gleichstellungsbeauftragte geben. Sie sollen die Ziele der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern behördenintern und im Rahmen der Aufgabenstellung außerhalb der Behörden sichern und fördern. Bei der Stadtverwaltung Friedrichshafen übernimmt die Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte diese Aufgabe.
Im öffentlichen Dienst muss in jeder Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten eine Beauftragte für Chancengleichheit nach vorheriger Wahl bestellt werden. Von einem Wahlverfahren kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn sich nur eine zur Ausübung dieses Amtes bereite Beschäftigte findet. Wählbar und wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.
Die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in der Privatwirtschaft ist freiwillig. Ein Gleichberechtigungs- beziehungsweise Chancengleichheitsgesetz gibt es nicht. Wird eine Beauftragte bestellt, gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Beauftragten in den Behörden.
One billion rising 2021
One billion rising ist eine internationale Aktion für das Ende von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Jede dritte Frau auf der Welt wird Opfer von körperlicher, sexueller, psychischer oder struktureller Gewalt. Das sind eine Milliarde Frauen. Mit dem Tanz-Flashmob zeigen Frauen und Männer weltweit ihre Solidarität und sagen Nein zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Aufgrund der Corona-Pandemie finden alle Veranstaltungen online statt.
Alle Online-Veranstaltungen zu One billion rising in Friedrichshafen
Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes.
Die Beauftragte für Chancengleichheit muss beteiligt werden bei
- Personalangelegenheiten (zum Beispiel Einstellung und Beförderung in den Bereichen weiblicher Unterrepräsentanz, Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen, die eine Weiterqualifikation ermöglichen),
- personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation der weiblichen Beschäftigten haben können (z.B. Abfassung von Beurteilungsrichtlinien, Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung),
- beabsichtigter Ablehnung eines Antrags auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung oder Teilnahme an Telearbeit,
- Verfahren zur Besetzung von Gremien.
Zu den Aufgaben gehört unter anderem die Beratung und Unterstützung in Einzelfällen bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Chancengleichheitsplan
Der Gleichstellungsplan hat das Ziel, die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern zu verwirklichen. Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sollen weiter verbessert sowie Frauen in ihrer beruflichen Karriere gefördert werden.
Das Chancengleichheitsgesetz definiert die Erstellung, den Inhalt sowie die Verpflichtung zur Erstellung des Chancengleichheitsplan.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit Frauenorganisationen und Frauenprojekten sowie Ämtern, Behörden und Interessensvertretungen zusammen, um frauenspezifische Benachteiligung abzubauen.
Externe Zusammenarbeit
- AWO Kinder- & Frauenschutzhaus Bodenseekreis
- Frauen helfen Frauen
- Beratungsstelle Morgenrot
- Weißer Ring, Außenstelle Bodenseekreis
- Polizeiliche Beratungsstelle (häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt)
- Diakonie Bezirksstelle Friedrichshafen Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung
- Caritas Schwangerenberatung
- Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten in Baden Württemberg (LAG)
- Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten (BAG)
- Netzwerk: Beauftragte für Chancengleichheit RV-Bodensee
- Terre des femmes
Arbeitskreise
- AK Frauen Bodenseekreis Stadt Friedrichshafen
- AK Missbrauch
- AK Gewalt im sozialen Nahraum
- AK Prävention und Aufklärung
- Interkulturelle Frauenarbeitskreis GEA e. V.
- Samo.fa
Um geschlechtsbezogenen individuellen Benachteiligungen abzubauen und zu vermeiden, erarbeitet die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Friedrichshafen mit verschiedenen Kooperationspartnern verschiedene Projekte rund um den internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, den internationalen Frauentag, zum Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht, „onebillionrising“, Präventionsprojekte gegen sexuelle Gewalt, wie beispielsweise dem interaktiven Präventionsparcours für Jugendliche „Echt krass!“ und viele mehr.
Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg – Hilfe und Schutzangebote
Gewalt gegen Frauen – www.hilfetelefon.de
Flyer „Was Sie über Eherecht und Eheverträge wissen sollten!“
Gleichstellungsbeauftrage Brigitte Pfrommer-Telge im Interview mit der Schwäbischen Zeitung
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Brigitte Pfrommer-Telge
Gleichstellungsbeauftragte
Tel. +49 7541 203-2005
Fax +49 7541 203-82005
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