Gleichstellung & Chancengleichheit
Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema, das durch Gleichstellungsbeauftragte inner- und außerhalb der Behörde gesichert und gefördert wird.
In allen Stadt- und Landkreisen und in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern muss es kommunale Gleichstellungsbeauftragte geben. Sie sollen die Ziele der Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Frauen und Männern behördenintern und im Rahmen der Aufgabenstellung außerhalb der Behörden sichern und fördern. Bei der Stadtverwaltung Friedrichshafen übernimmt die Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte diese Aufgabe.
Im öffentlichen Dienst muss in jeder Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten eine Beauftragte für Chancengleichheit nach vorheriger Wahl bestellt werden. Von einem Wahlverfahren kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn sich nur eine zur Ausübung dieses Amtes bereite Beschäftigte findet. Wählbar und wahlberechtigt sind alle weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.
Die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten in der Privatwirtschaft ist freiwillig. Ein Gleichberechtigungs- beziehungsweise Chancengleichheitsgesetz gibt es nicht. Wird eine Beauftragte bestellt, gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Beauftragten in den Behörden.
Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes.
Die Beauftragte für Chancengleichheit muss beteiligt werden bei
- Personalangelegenheiten (zum Beispiel Einstellung und Beförderung in den Bereichen weiblicher Unterrepräsentanz, Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen, die eine Weiterqualifikation ermöglichen),
- personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation der weiblichen Beschäftigten haben können (z.B. Abfassung von Beurteilungsrichtlinien, Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung),
- beabsichtigter Ablehnung eines Antrags auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung oder Teilnahme an Telearbeit,
- Verfahren zur Besetzung von Gremien.
Zu den Aufgaben gehört unter anderem die Beratung und Unterstützung in Einzelfällen bei beruflicher Förderung, Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Chancengleichheitsplan
Der Gleichstellungsplan hat das Ziel, die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern zu verwirklichen. Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sollen weiter verbessert sowie Frauen in ihrer beruflichen Karriere gefördert werden.
Das Chancengleichheitsgesetz definiert die Erstellung, den Inhalt sowie die Verpflichtung zur Erstellung des Chancengleichheitsplan.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit Frauenorganisationen und Frauenprojekten sowie Ämtern, Behörden und Interessensvertretungen zusammen, um frauenspezifische Benachteiligung abzubauen.
Externe Zusammenarbeit
- AWO Frauen- und Kinderschutzhaus
- Arkade e.V.
- AWO „Mariposa“ – Fachberatungsstelle für geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt an Frauen
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten (BAG)
- Caritas Schwangerenberatung
- Diakonie Bezirksstelle Friedrichshafen Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung
- keb – Katholische Erwachsenenbildung Bodenseekreis e.V.
- Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg
- Morgenrot – Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt
- Netzwerk: Beauftragte für Chancengleichheit RV-Bodensee
- Polizeiliche Beratungsstelle (häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt)
- Soroptimist Club Friedrichshafen Bodensee
- Terre des femmes
- Weißer Ring, Außenstelle Bodenseekreis
- ZONTA Club Bodensee-Allgäu e.V.
Arbeitskreise
- AK Frauen Bodenseekreis
- AK Gewalt im sozialen Nahraum
- AK Sexualisierte Gewalt im Bodenseekreis
- Runder Tisch Prostitution
- Netzwerk Prävention
- AG Berufliche Zukunft (Landratsamt Bodenseekreis)
- Interkultureller Frauenarbeitskreis GEA e.V.
Interne Zusammenarbeit
- Personalamt
- Personalrat
- Amt für Soziales, Familie & Jugend
- Sachgebiet Sozialer Dienst
- Abteilung Integration
- Beauftragte für Familien und Senioren
- Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
- vhs Friedrichshafen
- Medienhaus am See
Um geschlechtsbezogenen individuellen Benachteiligungen abzubauen und zu vermeiden, erarbeitet die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Friedrichshafen mit verschiedenen Kooperationspartnern verschiedene Projekte rund um den internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, den internationalen Frauentag, zum Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht, „onebillionrising“, Präventionsprojekte gegen sexuelle Gewalt, wie beispielsweise dem interaktiven Präventionsparcours für Jugendliche „Echt krass!“ und viele mehr.
Alle Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung
Video-Dokumentation: One Billion Rising 2021 in Friedrichshafen
- Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend
- Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg – Hilfe und Schutzangebote
- Bff Frauen gegen Gewalt e. V.
- Gewalt gegen Frauen – www.hilfetelefon.de
- Starke Stelle: Ansprechstelle für kommunale Amts- und Mandatsträger
- Sicher in der Öffentlichkeit auftreten – Informationsblatt des Landeskriminalamts Baden-Württemberg
- Broschüre „Was Sie über Eherecht und Eheverträge wissen sollten!“
- Gleichstellungsbeauftrage Brigitte Pfrommer-Telge im Interview mit der Schwäbischen Zeitung
- Video-Dokumentation: One Billion Rising 2021 in Friedrichshafen
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Gleichstellungsbeauftragte
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