Abteilung Stadtplanung

Die Abteilung Stadtplanung hat die Aufgabe, die räumliche, städtebauliche und gestalterische Entwicklung der Stadt Friedrichshafen zu steuern. Das Ziel ist eine städtebauliche Ordnung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Friedrichshafens.

Stadtplanung soll dazu beitragen, eine lebenswerte Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Darüber hinaus soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden.

Hauptaufgaben:

  • Bauleitplanung (formelle Planverfahren)
    Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
    Zu den wichtigsten Planungsinstrumenten im Stadtplanungsamt gehören der Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne
  • Städtebauliche Satzungen
    Außer dem Bebauungsplan gibt es noch weitere städtebauliche Satzungen auf der Grundlage des Baugesetzbuchs.
  • Informelle Plankonzepte / Rahmenpläne
  • Stadtentwicklung (u.a. ISEK)
  • Raumordnung
  • Betreuung städtebaulicher Projekte
  • Stadtgestaltung und Stadtbildpflege
  • Bau- und Gestaltungsberatung
  • Stadtsanierung / Städtebauliche Erneuerung
    Bei der Stadtsanierung oder städtebaulichen Erneuerung geht es um die Behebung städtebaulicher Missstände durch die Anwendung von Instrumenten des sog. „Besonderen Städtebaurechts“ des Baugesetzbuchs (BauGB). Dazu gehören Sanierungsverfahren und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen.

Adressen & Ansprechpartner

Ihre Behördennummer:
115

Abteilung Stadtplanung
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4601

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Allgemeine Öffnungszeit

Mo. 08:00 – 12:00 Uhr
Di. 08:00 – 12:00 Uhr
Mi. 08:00 – 12:00 Uhr
Do. 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr