Gewässer
Kleingewässer
Kleingewässer am Bodensee sind selten geworden. Sie bieten aber vielen gefährdeten Amphibien, Wasserkäfern und Libellen Lebens- und Nahrungsräume, zum Beispiel der Gelbbauchunke und dem Laubfrosch. Laichgebiete sowie verlandende Kleingewässer können durch regelmäßige Pflege erhalten und durch Neuanlagen ergänzt werden.
Deshalb macht Friedrichshafen beim Interreg-Projekt „Kleingewässer für die Bodenseeregion – Netzwerk für Artenvielfalt und Umweltbildung“ mit, das im Rahmen des Interreg-V-Programms „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ gefördert wird. Interreg steht dabei für die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit. Teil des Projekts sind neu angelegte und neu gestaltete Kleingewässer, mit denen die biologische Vielfalt in der Bodenseeregion erhalten und gefördert wird. Ziel ist es, in der Bodenseeregion mindestens 60 Kleingewässer anzulegen, auch im Stadtgebiet Friedrichshafen.
Über den derzeitigen Zustand und Wert von Kleingewässern gibt es im Moment in der Bodenseeregion nur wenige Kenntnisse und ihr Schutz ist häufig noch zweitrangig.
Mehr Informationen der Projektseite der Bodensee-Stiftung
Amphibien- und Kleingewässerprogramm
Fließgewässer
Das Fließgewässernetz in Friedrichshafen umfasst mehr als 280 Kilometer Länge auf 70 Quadratkilometern Gesamtfläche: 65 Kilometer Bäche, 200 Kilometer kleinere Gewässer, für deren Unterhalt die Stadtverwaltung verantwortlich ist und verschiedene ganz kleine Gewässer wie Wiesen-, Quell- und Entwässerungsgräben.
2016 hat die Stadtverwaltung die Gewässergüte aller Fließgewässer auf dem 70 Quadratkilometer großen Gemarkungsgebiet der Stadt Friedrichshafen untersucht, um alle Maßnahmen des Gewässerschutzes sowie der Abwasserbeseitigung und -reinigung zu überprüfen. Insgesamt wurden 39 Probestellen auf mehr als 65 Kilometern Fließstrecke der Bäche und Quellgräben biologisch, chemisch-physikalisch und hydrographisch untersucht.
Im Vergleich zu den vorherigen Untersuchungen hat sich die Wasserqualität verbessert. Messstellen mit sehr starker Verschmutzung (Güteklasse III bis IV) gibt es gar keine und der Großteil der Fließgewässer hat eine gute Qualität, das heißt sie sind nur gering bis mäßig belastet (Gewässergütestufe I bis II). Weniger als ein Drittel der Proben sind mit Schadstoff- und Nährstoffeinträgen belastet und gehören den Güteklassen II bis III an. Mit Unterhalt und Pflege von Gewässerrandstreifen kann die Wasserqualität der belasteten Bereiche verbessert werden. Das Wasserrecht definiert entlang von oberirdischen Gewässern sogenannte Gewässerrandstreifen. Sie dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen der Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Nach § 29 des Wassergesetzes von Baden-Württemberg (WG-BW) ist der Gewässerrandstreifen im Außenbereich 10 Meter und im Innenbereich 5 Meter breit. Er bemisst sich bei Gewässern mit deutlich erkennbarer Böschungsoberkante ab der Böschungsoberkante, andernfalls ab der Linie des mittleren Wasserstands. Um die Strukturen an den Gewässern zu optimieren, nutzt die Stadt das gesetzlich eingerichtete Vorkaufsrecht für Gewässerrrandstreifen (§ 29 Wassergesetz BW).
Tipps und Informationen für Gewässeranlieger
Wer ein Grundstück am Gewässer hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür. Damit geht aber auch eine gewisse Verantwortung einher.
Das neu aufgelegte Faltblatt der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung gibt Gewässeranliegern Ratschläge für einen nachhaltigen Umgang mit Gewässern am eigenen Grundstück. Außerdem erfährt der Bürger, wie er einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten kann. Das Faltblatt wurde mit Unterstützung der Kleingartenverbände in Baden-Württemberg entwickelt. Die Inhalte basieren auf gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Baden-Württemberg (WHG/WG).
Zum Faltblatt „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“
Ansprechpartner
Unterhalt und Pflege der Gewässer:
Alle Fragen rund um den Naturschutz:
Frau Austen
Sachgebietsleiterin Gewässer und Altlasten, stellvertr. Abteilungsleitung
Raum 1.37
Tel. +49 7541 203 54307
e.austen@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
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