Bauen, Sanieren & Immobilien
Bevor es mit dem Planen und Bauen – sowohl privat als auch gewerblich – losgehen kann, ist ein Blick in den gültigen Bebauungsplan unerlässlich. Darin ist geregelt, welche Vorschriften und Maße für die Grundstücke gelten und welche gestalterischen Möglichkeiten es gibt. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan, der mit seiner Bauleitplanung die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, sind die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans parzellenscharf und wesentlich detaillierter.
So nehmen Sie Einsicht in einen Bebauungsplan.
So nehmen Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan.
Grundstücke & Immobilien
Das Amt für Vermessung und Liegenschaften (AVL) ist Ansprechpartner für Fragen rund um das städtische bebaute und unbebaute Grundstücksvermögen.
Friedrichshafen nimmt regelmäßig an der RIWIS Marktdatenerhebung für Kennwerte zum regionalen Immobilienmarkt teil. Die Mitwirkung möglichst vieler Akteure auf dem Immobilienmarkt, führt zu einer hohen Markttransparenz von der die Eigentümer, Nutzer und auch Interessenten profitieren.
Weitere Informationen zum Transparenz-Netzwerk erhalten Sie auf der Webseite https://bulwiengesa.de/de/news/stichwort-transparenz.
Die Stadt Friedrichshafen bietet Wohnbaugrundstücke in Friedrichshafen für private Bauherren und Wohnungsbauunternehmen an, das heißt unbebaute Grundstücke, die je nach Ausgestaltung des Bebauungsplanes beziehungsweise des geltenden Baurechtes mit einem Einzelhaus, einer Doppelhaushälfte, Geschosswohnungen oder anderen Bauformen bebaut werden können.
Immobilien werden von der Stadt Friedrichshafen nur in Ausnahmefällen verkauft und vermietet. Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten wollen, nutzen Sie die üblichen Wege, zum Beispiel Medien, Immobilienportale und Makler.
Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG), eine Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen, ist der Förderung der sozialen Wohnraumversorgung verpflichtet und stellt günstigeren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereit .
Sie möchten eine neue Firma gründen und ein geeignetes Firmengebäude mieten, kaufen oder bauen? Sie wollen expandieren oder suchen einen neuen Standort für Ihr Unternehmen? Alles Wichtige finden Sie unter Gewerbeflächen & -immobilien.
Bei Fragen zu Gewerbeflächen & -immobilien in Friedrichshafen hilft die Wirtschaftsförderung Friedrichshafen oder die Wirtschaftsförderung Bodenseekreis.
Auf der Suche nach Gewerbeobjekten? Das Gewerbeimmobilienportal Bodensee vermittelt Objekte in der Bodenseeregion.
Der Stadt Friedrichshafen gehören verschiedene Gastronomiebetriebe und Ladenlokale, verwaltet vom Amt für Vermessung und Liegenschaften:Vermietung gewerblicher Einheiten: Gastronomie und Ladenlokale
Der Richtwert ist ein ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften.
Weitere Informationen sowie Bodenrichtwertkarte & -tabelle für Friedrichshafen
Friedrichshafen fördert energieeffizientes Bauen und Sanieren und auch die Investition in eine effiziente Heiztechnik kann unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden.
Baurecht
Das öffentliche Baurecht ist Aufgabengebiet des Bauordnungsamts. Bei baurechtlichen Verfahren – zum Beispiel Neu-, An- und Umbau oder Nutzungsänderungen – müssen sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden: Baugesetzbuch, Landesbauordnung, örtlichen Richtlinien und anderer Rechtsbereiche (zum Beispiel Naturschutz-, Immissionsschutz-, Wasser- oder Gewerberecht).
Bauantrag digital: Ab sofort können Bauanträge auch digital gestellt werden. Alle Informationen & Vorgaben
- Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren
- Antrag denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Antrag auf Ausnahme/Abweichung/Befreiung
- Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksentwässerung
- Angaben zu gewerblichen Anlagen
- Baubeschreibung
- Baubeschreibung für Werbeanlagen
- Baugenehmigung vereinfachtes Verfahren
- Baugenehmigung und Bauvorbescheid
- Bauleiterbestellung
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Lageplan – schriftlicher Teil
- Technische Angaben zu Feuerungsanlagen
- Zustimmungserklärung des Angrenzers
- Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
Bauantrag digital: Ab sofort können Bauanträge auch digital gestellt werden. Alle Informationen & Vorgaben
- Abbruch einer baulichen Anlage
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung – Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Denkmalschutz
- Förderung von Schallschutz
- Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg hat das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich zu erhöhen und den CO2-Ausstoß zu senken.
Das Gesetz verpflichtet Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Das EWärmeG 2015 gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Gebäude.
Auch für Neubauten gibt es eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien, die nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG) geregelt ist.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundesgesetz) - Anforderungen für Neubauten nachweisen