Bauen, Sanieren & Immobilien

Um das Thema Bauen und Sanieren kümmern sich innerhalb der Stadtverwaltung vor allem Bauordnungsamt, das Amt für Stadtplanung und Umwelt, das Stadtbauamt sowie das Amt für Vermessung und Liegenschaften
Baugebiet mit vielen Kranen

Bevor es mit dem Planen und Bauen – sowohl privat als auch gewerblich – losgehen kann, ist ein Blick in den gültigen Bebauungsplan unerlässlich. Darin ist geregelt, welche Vorschriften und Maße für die Grundstücke gelten und welche gestalterischen Möglichkeiten es gibt. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan, der mit seiner Bauleitplanung die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, sind die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans parzellenscharf und wesentlich detaillierter.

So nehmen Sie Einsicht in einen Bebauungsplan.
So nehmen Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan.

Grundstücke & Immobilien

Das Amt für Vermessung und Liegenschaften (AVL) ist Ansprechpartner für Fragen rund um das städtische bebaute und unbebaute Grundstücksvermögen.

Logo Transparenz Netzwerk

Friedrichshafen nimmt regelmäßig an der RIWIS Marktdatenerhebung für Kennwerte zum regionalen Immobilienmarkt teil. Die Mitwirkung möglichst vieler Akteure auf dem Immobilienmarkt, führt zu einer hohen Markttransparenz von der die Eigentümer, Nutzer und auch Interessenten profitieren.

Weitere Informationen zum Transparenz-Netzwerk erhalten Sie auf der Webseite https://bulwiengesa.de/de/news/stichwort-transparenz.

Die Stadt Friedrichshafen bietet Wohnbaugrundstücke in Friedrichshafen für private Bauherren und Wohnungsbauunternehmen an, das heißt unbebaute Grundstücke, die je nach Ausgestaltung des Bebauungsplanes beziehungsweise des geltenden Baurechtes mit einem Einzelhaus, einer Doppelhaushälfte, Geschosswohnungen oder anderen Bauformen bebaut werden können.

Immobilien werden von der Stadt Friedrichshafen nur in Ausnahmefällen verkauft und vermietet. Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder mieten wollen, nutzen Sie die üblichen Wege, zum Beispiel Medien, Immobilienportale und Makler.

Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG), eine Tochtergesellschaft der Stadt Friedrichshafen, ist der Förderung der sozialen Wohnraumversorgung verpflichtet und stellt günstigeren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung bereit .

Sie möchten eine neue Firma gründen und ein geeignetes Firmengebäude mieten, kaufen oder bauen? Sie wollen expandieren oder suchen einen neuen Standort für Ihr Unternehmen? Alles Wichtige finden Sie unter Gewerbeflächen & -immobilien.

Bei Fragen zu Gewerbeflächen & -immobilien in Friedrichshafen hilft die Wirtschaftsförderung Friedrichshafen oder die Wirtschaftsförderung Bodenseekreis.

Auf der Suche nach Gewerbeobjekten? Das Gewerbeimmobilienportal Bodensee vermittelt Objekte in der Bodenseeregion.

Der Stadt Friedrichshafen gehören verschiedene Gastronomiebetriebe und Ladenlokale, verwaltet vom Amt für Vermessung und Liegenschaften:Vermietung gewerblicher Einheiten: Gastronomie und Ladenlokale

Der Richtwert ist ein ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften.

Weitere Informationen sowie Bodenrichtwertkarte & -tabelle für Friedrichshafen

Friedrichshafen fördert energieeffizientes Bauen und Sanieren und auch die Investition in eine effiziente Heiztechnik kann unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden.

Alle Förderprogramme der Stadt Friedrichshafen

Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist Aufgabengebiet des Bauordnungsamts. Bei baurechtlichen Verfahren – zum Beispiel Neu-, An- und Umbau oder Nutzungsänderungen – müssen sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden: Baugesetzbuch, Landesbauordnung, örtlichen Richtlinien und anderer Rechtsbereiche (zum Beispiel Naturschutz-, Immissionsschutz-, Wasser- oder Gewerberecht).

Bauantrag digital: Ab sofort können Bauanträge auch digital gestellt werden. Alle Informationen & Vorgaben

Bauantrag digital: Ab sofort können Bauanträge auch digital gestellt werden. Alle Informationen & Vorgaben

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg hat das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich zu erhöhen und den CO2-Ausstoß zu senken.

Alle Informationen, Nachweise und Gesetzestexte gibt es auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Das Gesetz verpflichtet Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Das EWärmeG 2015 gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Gebäude.

Auch für Neubauten gibt es eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien, die nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG) geregelt ist.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bundesgesetz) - Anforderungen für Neubauten nachweisen