Haushalt & Finanzen
Der Beschluss des Haushaltes, also die Finanzplanung der Kommune, gilt als „das Königsrecht“ des Gemeinderats. In Friedrichshafen besteht neben dem städtischen Haushalt ein separater Haushalt für die Zeppelin-Stiftung.
Wenn der Gemeinderat über die jeweilige Haushaltssatzung beschlossen hat, muss das Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsicht üblicherweise noch einzelne Teile dieser Satzung genehmigen und insgesamt die Gesetzmäßigkeit bestätigen. Sobald die Bestätigung vorliegt, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung und Auslegung durch die Stadt. Die Rechtskraft der Haushaltssatzung tritt dann nach Ablauf der in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Auslegungsfrist rückwirkend zum 1. Januar ein.
Seit 2019 wird das Haushaltswesen von Stadt und Zeppelin-Stiftung nach kommunal-doppischen Regeln geführt. Ebenso wie die kaufmännische Doppik, das Rechnungswesen mit doppelter Buchführung gibt sie einen genaueren Überblick über das vorhandene Vermögen, die Schulden sowie über die laufenden Aufwendungen und Erträge unserer kommunalen Leistungen. Besonders für die Bürgerinnen und Bürger, soll das doppische Haushalts- und Rechnungswesen deutliche Vorteile bringen: eine bessere Transparenz und vor allem Generationengerechtigkeit. Im Mittelpunkt stehen nun im Wesentlichen die drei Komponenten Ergebnishaushalt (ähnlich der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung), Finanzhaushalt als Liquiditätsrechnung und Bilanz.
Zum besseren Verständnis des Haushalts dienen die jeweiligen Vorberichte und Produktübersichten im Haushaltsplan für die Stadt (Band I) und die Zeppelin-Stiftung (Band II).
Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022
Der Gemeinderat hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2021 und 2022 am 22. März 2021 in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Näheres ist in den Sitzungsunterlagen dargestellt. Der Doppelhaushaltsplan 2021/2022 für den städtischen Haushalt (Band I) sowie für den Haushalt der Zeppelin-Stiftung (Band II) steht mit allen Bestandteilen und Anlagen zum Download bereit.
Eröffnungsbilanz
Nachdem das Haushaltswesen auf die kommunale Doppik umgestellt wurde, hat der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz der Stadt Friedrichshafen sowie die Eröffnungsbilanz der Zeppelin-Stiftung am 26. Juli 2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Näheres ist in den Sitzungsunterlagen dargestellt.
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Archiv
- 2020 Band 1 (Stadt) (Datei nicht barrierefrei)
- 2020 Band 2 (Zeppelin-Stiftung) (Datei nicht barrierefrei)
- Infobroschüre zum doppischen Haushalt 2019 (Datei nicht barrierefrei)
- 2019 Band 1 – Stadt, Doppik (Datei nicht barrierefrei)
- 2019 Band 2 – Zeppelin-Stiftung, Doppik (Datei nicht barrierefrei)
- 2018 / 2019 Band 1 (Datei nicht barrierefrei)
- 2018 / 2019 Band 2 (Datei nicht barrierefrei)
- 2018 / 2019 Band 3 (Datei nicht barrierefrei)
- 2016 / 2017 Band 1 (Datei nicht barrierefrei)
- 2016 / 2017 Band 2 (Datei nicht barrierefrei)
- 2016 / 2017 Band 3 (Datei nicht barrierefrei)
- 2014 / 2015 Band 1 (Datei nicht barrierefrei)
- 2014 / 2015 Band 2 (Datei nicht barrierefrei)
- 2014 / 2015 Band 3 (Datei nicht barrierefrei)
- 2012 / 2013 Bürgerinformation (Datei nicht barrierefrei)
- 2012 / 2013 Band 1 (Datei nicht barrierefrei)
- 2012 / 2013 Band 2 (Datei nicht barrierefrei)
- 2012 / 2013 Band 3 Zeppelin-Stiftung (Datei nicht barrierefrei)
- 2012 / 2013 Haushaltsrede OB Brand (Datei nicht barrierefrei)
- 2012 / 2013 Sitzungsvorlage GR (Datei nicht barrierefrei)
- 2011 Finanzplan Zeppelin-Stiftung (Datei nicht barrierefrei)
- 2011 Nachtragsplan (Datei nicht barrierefrei)
- 2010 / 2011 Band 1 (Datei nicht barrierefrei)
- 2010 / 2011 Band 2 (Datei nicht barrierefrei)
- 2010 / 2011 Band 3 (Datei nicht barrierefrei)
Kontakt
Abteilung Haushalt und Finanzwirtschaft
Adenauerplatz 1
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Tel. +49 7541 203-1212
Fax +49 7541 203-81212
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