Ein Baum fürs Klima geschenkt

Ein neu gepflanzter Baum ist immer ein Geschenk an die Menschen, die in unserer Stadt leben und sie besuchen: Bäume tragen zu einer grünen Stadt bei und sorgen für ein angenehmes Stadtklima. Aus diesem Grunde verschenkt die Stadt Friedrichshafen nun jährlich im Herbst Jungbäume.

Bäume in einer Neubausiedlung

Jährlich zur besten Pflanzzeit im Herbst verschenkt die Stadt Friedrichshafen Jungbäume an interessierte Bürgerinnen und Bürger für den privaten Garten. Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnanlagen oder Gewerbeflächen können Bäume erhalten.

Baumplakette

Zum Baum wird zudem, auf Wunsch und einmalig, eine Baum-Plakette zum Selbst-Anbringen ausgehändigt.

Formular „Bürgerbaum geschenkt“

Die Antragsphase ist am 20. September 2026 abgelaufen. Sobald Klarheit über die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel herrscht, steht das neue Formular hier zur Verfügung.

  • Ich verpflichte mich, den geschenkten Baum / die geschenkten Bäume innerhalb von 2 Wochen zu pflanzen, dann dauerhaft zu pflegen und für mind. zehn Jahre zu erhalten.
  • Ich stimme einer Begutachtung der Pflanzung zu. Die Begutachtung erfolgt stichprobenartig nach Terminabsprache durch Mitarbeitende der Stadt Friedrichshafen. Sie dient der Qualitätssicherung und der Dokumentation der Aktion.
  • Mir ist bekannt, dass die bestellten Bäume nur im Stadtgebiet Friedrichshafen gepflanzt werden dürfen.
  • Mir ist bekannt, dass es sich bei dem Bürgerbaum nur um eine zusätzliche Baumpflanzung handeln darf. Pflanzungen, die als verpflichtende Ersatzpflanzung oder durch Bebauungsplanvorgaben vorgenommen werden müssen, sind von der Aktion ausgeschlossen.
  • Die Stadt Friedrichshafen weist bezüglich Grenzabständen auf die Einhaltung des Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg (NRG BW) hin.
  • Die Pflanzungen in gemieteten Anlagen sind mit dem Vermieter / der Vermieterin abzustimmen.
  • Pflanzung im Außenbereich – Nicht jeder Baum darf überall hin: 
    Ist die Pflanzung der Bäume innerhalb von Schutzgebieten oder anderen naturschutzrechtlich geschützten Kulissen (insbesondere in Naturschutzgebieten, innerhalb von geschützten Biotopen oder auf „Mageren Flachland-Mähwiesen“) geplant, ist der Standort vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis abzustimmen. Ob der geplante Standort innerhalb von 
    naturschutzrechtlichen Schutzkulissen liegt, ist auf der Web-Seite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg einsehbar. Zudem ist darauf zu achten, dass in der freien Landschaft nur gebietseigene Pflanzen ausgebracht werden.
  • Es steht ausreichend Platz für meinen Bürgerbaum zur Verfügung.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch. 

Kontakt

Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54651

Zur Website Informationen & Öffnungszeiten
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