Städtebaulicher und freiraumplanerischer Ideenwettbewerb

Der städtebauliche und freiraumplanerische Ideenwettbewerb soll den städtebaulichen Rahmenplan für den Fallenbrunnen Nordost weiterentwickeln und konkretisieren.

Bis 11. Dezember 2020 konnten sich interessierte Planungsbüros um einen Platz zur Teilnahme am städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerb Fallenbrunnen Nordost bewerben.

Ausloberin, Koordination und Vorprüfung

Ausloberin ist die Stadt Friedrichshafen vertreten durch Dr.-Ing. Stefan Köhler, Erster Bürgermeister. Die Durchführung und Koordination obliegt dem Amt für Stadtplanung und Umwelt Friedrichshafen, Abteilung Stadtplanung.

Kontakt

Tobias Lovrencic
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-54619

Vorprüfung

SFP Architekten GmbH
Möhringer Str. 60/1
70199 Stuttgart
www.sfp-architekten.de

Verfahren und Wettbewerbsart

Das Verfahren wird gem. Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Das Verfahren wird als nicht offener, einstufiger städtebaulicher und freiraumplanerischer Ideenwettbewerb für insgesamt 25 Teilnehmer ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Die Bewerbungs- und Wettbewerbssprache ist Deutsch.

Termine

  • 11.Dezember 2020 Bewerbungsfrist, Submission 10 Uhr
  • 29. Januar 2021 voraussichtliche Auswahl der Teilnehmer
  • 08. März 2021 Versand der Auslobung
  • 24.März 2012 Frist für Rückfragen
  • 08. April 2021 Beantwortung der Rückfragen
  • 04. Juni 2021 Abgabe Päne
  • 11. Juni 2021 Abgabe Modell
  • 27. Juli 2021 Gremiumssitzung
  • im Anschluss öffentliche Ausstellung

Prämierung

Die Ausloberin stellt als Preissumme 120.000 Euro netto mit voraussichtlich folgender Verteilung zur Verfügung:

1. Preis 48.000 Euro netto
2. Preis 36.000 Euro netto
3. Preis 24.000 Euro netto

Für Anerkennungen gesamt: 12.000 Euro netto

Preisgericht (Auszug mit Vorbehalt)

Fachpreisrichter, stimmberechtigt:

  • Prof. Dr. Franz Pesch
  • Klaus Sauter, Leiter Amt für Stadtplanung und Umwelt, Stadt Friedrichshafen
  • Wolfgang Kübler, Leiter Stadtbauamt, Stadt Friedrichshafen
  • Josef Fink, Architekt, Bregenz
  • Prof. Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin, Korntal
  • Annette Sinz-Beerstecher, Landschaftsarchitektin, Rottenburg
  • Prof. Bü Prechter, Landschaftsarchitektin, Augsburg

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerber oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates berechtigt sind:

  • Architekt und Landschaftsarchitekt oder
  • Stadtplaner und Landschaftsarchitekt oder
  • Architekt und Stadtplaner und Landschaftsarchitekt

Erfüllt ein Bewerber die fachliche Voraussetzung alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist er alleine teilnahmeberechtigt. Alle weiteren Beteiligten sind dann in der Verfassererklärung explizit zu nennen.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit insgesamt die oben genannte fachliche Anforderung erfüllen.

Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die entsprechende fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.

Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner, Berater müssen die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen.“

Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen Stadtplanern und Landschaftsarchitekten oder zwischen Architekten und Landschaftsarchitekten ist zwingend. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit Fachplanern zum Thema Verkehr und Klimaquartier als Berater empfohlen. Berater dürfen sich bei mehreren Arbeitsgemeinschaften beteiligen.

Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

Auswahl der Teilnehmer

Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe sind eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wurde differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren.

Die Bewerber werden in zwei Kategorien gegliedert:

  • Kategorie a: erfahrene Büros
  • Kategorie b: junge Büros (Hochschulabschluss nicht weiter als zehn Jahre zurückliegend –

    Stichtag: 01.12.2020; im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen beide Büros die Kriterien als junges Büro erfüllen)

Zulassung (formale Kriterien)

Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden, müssen den formalen Kriterien – Ausschlusskriterien – ausnahmslos genügen. Zulassungskriterien (das heißt formaler Ausschluss bei Nichterfüllung):

  • Fristgerechte Bewerbung
  • Bewerbererklärung (vollständig ausgefüllt, mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten)
  • Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (zum Beispiel durch Kopie der Eintragungsurkunde)

Bei Kategorie b junge Büros zusätzlich geforderte Unterlagen:

  • Nachweis Hochschulabschluss
  • Bestätigung Büroinhaber (bei Bearbeitung projektleitend als Angestellter in einem anderen Büro)

Das Formblatt „Bewerbererklärung“ wird als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der Zulassungskriterien (formalen Kriterien) für die qualitative Auswahl.

Referenzen (inhaltliche Kriterien)

Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz müssen die Bewerber anhand folgender Referenzen erbringen:

Referenz Architekt/innen bzw. Stadtplaner/innen

Nachweis über den Erfolg (Preis, Ankauf, Anerkennung) bei einem regelrechten Wettbewerb. Nicht akzeptiert wird ein „Erfolg“ in VgV-Verfahren / „Mehrfachbeauftragungen“.

Bei der Kategorie b (junge Büros) gilt hier auch der Erfolg bei einem studentischen Wettbewerb oder ein Erfolg, der projektleitend durch den Bewerber als Angestellter in einem anderen Büro bearbeitet wurde (hierfür bedarf es der Bestätigung durch den Büroinhaber).

Bewertung der Erfolge:

  • 1. Preis : 3 Punkte
  • weitere Preise : 2 Punkte
  • Ankauf / Anerkennung : 1 Punkt

Referenz Landschaftsarchitekt/innen

Nachweis über den Erfolg (Preis, Ankauf, Anerkennung) bei einem regelrechten Wettbewerb. Nicht akzeptiert wird ein „Erfolg“ in VgV-Verfahren / „Mehrfachbeauftragungen“.

Bei der Kategorie b (junge Büros) gilt hier auch der Erfolg bei einem studentischen Wettbewerb oder ein Erfolg, der projektleitend durch den Bewerber als Angestellter in einem anderen Büro bearbeitet wurde (hierfür bedarf es der Bestätigung durch den Büroinhaber).

Bewertung der Erfolge:

  • 1. Preis : 3 Punkte
  • weitere Preise : 2 Punkte
  • Ankauf / Anerkennung : 1 Punkt

Angaben zu den Erfolgen werden in der Bewerbererklärung abgefragt (Bezeichnung, Wettbewerbsart, Auslober/in, Art des Erfolgs). Außerdem müssen die Erfolge anhand eines Nachweises belegt werden (Protokoll Preisgerichtssitzung oder Veröffentlichung bei zum Beispiel Wettbewerbe aktuell).

Für die Qualifizierung der Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Wettbewerb ist folgende Gesamtzahl an Referenzpunkten erforderlich:

  • Kategorie a (erfahrene Büros) : 4 oder mehr Punkte
  • Kategorie b (junge Büros) : 2 oder mehr Punkte

Auswahlverfahren

Insgesamt werden 25 Teilnehmer zum Wettbewerb zugelassen. Sechs Teilnehmer wurden von der Ausloberin im Vorfeld angefragt. Die weiteren 19 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifzierten Bewerbungen wie folgt ausgewählt:

  • 15 Bewerber der Kategorie a (erfahrene Büros)
  • vier Bewerber der Kategorie b (junge Büros)

Qualifizieren sich in beiden Kategorien mehr Bewerber / Bewerbergemeinschaften als jeweils Plätze für die Teilnahme zur Verfügung stehen entscheidet das Los.

Ergebnisse Auswahlverfahren

Insgesamt wurden 25 Teilnehmer zum Wettbewerb zugelassen. Sechs Teilnehmer wurden von der Ausloberin im Vorfeld ausgewählt.

19 Teilnehmer wurden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. In der Kategorie a sind 36 Bewerbungen eingegangen wovon sich 34 Bewerber / Bewerbergemeinschaften qualifizierten. In der Kategorie b sind keine Bewerbungen eingegangen.

In Kategorie a qualifizierten sich mehr Bewerber / Bewerbergemeinschaften als Plätze für die Teilnahme zur Verfügung standen. Daher entschied in Kategorie a das Los.

Zusätzlich wurden Nachrücker in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgte unter Aufsicht einer nicht mit der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs betrauten Person.

Vorab ausgewählte Teilnehmer

Folgende sechs Teilnehmer hat die Stadt Friedrichshafen nach denselben Kriterien vorab ausgewählt:

  • ARP Architekten Stuttgart
  • Bächlemeid Konstanz
  • BHMP Bruchsal / Nürtingen / Freiburg i. B.
  • MESS Kaiserslautern
  • Planstatt Senner Überlingen
  • Wick und Partner Stuttgart