Begrünungssatzung
Am 31. Januar 2022 wurde durch den Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen die Begrünungssatzung beschlossen, welche am 25. Februar 2022 mit der öffentlichen Bekanntmachung Rechtskraft erlangte.
Die Begrünungssatzung nach Landesbauordnung dient stadtgestalterischen Zwecken. Sie enthält Mindestvorgaben zur Begrünung von Baugrundstücken. Die Satzung soll ein begrüntes Stadtbild erhalten und fördern und damit die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger sichern.
Die Satzung kommt zur Anwendung bei:
- Neuerrichtung sowie bei wesentlichen Änderungen baulicher Anlagen
- wesentlichen Änderungen der nicht überbauten Grundstücksflächen (zusätzliche Versiegelung)
Die Satzung macht Vorgaben zu:
- Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen
- Begrünung von Gebäuden
- Gestaltung von Stellplätzen
- Einfriedungen entlang öffentlicher Flächen und Plätze für Abfallbehälter
Der Geltungsbereich der Satzung mit ihren Teilbereichen sowie der Satzungstext und die Begründung sind im Geodatenportal der Stadt Friedrichshafen abrufbar.
Begrünungssatzung mit Karten
Begrünungssatzung im Geodatenportal