Fallenbrunnen Nordost

Der Nordostbereich des Fallenbrunnens soll baulich entwickelt werden: Vorgesehen ist eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe, der respektvolle Umgang mit bestehenden Grünflächen sowie die räumliche und funktionale Anbindung an das Wissensquartier im Südwesten.

Luftbild des Stadtgebietes Fallenbrunnen Nordost der Stadt Friedrichshafen

Der Fallenbrunnen ist seit jeher ein besonderer Teil der Stadt Friedrichshafen: Besonders wegen der räumlichen Insellage im Stadtgefüge, aber auch aufgrund der ehemals militärischen Nutzung. Nachdem diese beendet wurde, begann ein für Friedrichshafen einmaliger Entwicklungsprozess für das Zukunftsquartier Fallenbrunnen.

Die Entwicklung im Südwesten, im Wissenspark Fallenbrunnen, ist inzwischen größtenteils abgeschlossen und bietet Raum für Bildung, Gewerbe, Kultur und besondere Wohnformen.

Fallenbrunnen Nordost

Der Bereich Nordost ist aktuell geprägt von großen Schotterflächen und wenigen größtenteils leerstehenden Gewerbehallen – als Überrest der Zwischennutzungen –, welche von Waldflächen und Grünzügen umgeben sind. Nun soll – wie im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Zukunftsquartier Fallenbrunnen dargestellt und vom Gemeinderat beschlossen – die planerische Entwicklung dieses Bereiches für spezielle gewerbliche Nutzung und zukunftsorientierte Wohnmodelle erfolgen. Parallel dazu soll ein Mobilitätskonzept für den Fallenbrunnen entwickelt werden.

Mit der Durchführung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs für den Bereich Nordost mit etwa 25 Teilnehmern wurde der hohen Bedeutung des Zukunftsquartiers Fallenbrunnen für die gesamtstädtische Entwicklung entsprochen und eine größtmögliche planerische Vielfalt erzielt.

Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates im Juli 2020 zur Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbes erfolgte am 22.02.2021 der Beschluss des Gemeinderates über den Auslobungstext und die Durchführung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs. Danach begann für die 25 teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften am 09.03.2021 die Bearbeitungsphase bis zum 04.06.2021.

Das Preisgericht hat die 14 eingereichten Arbeiten bewertet und in seiner Sitzung am 27. Juli 2021 die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Wick + Partner Architekten Stadtplaner Partnerschaft mbB, Stuttgart mit Stefan Fromm Landschaftsarchitekten mit dem ersten Preis ausgezeichnet.

Der Siegerentwurf wurde danach im Gemeinderat vorgestellt, der Überarbeitungsbedarf des Siegerentwurfes erläutert und mit dem Aufstellungsbeschluss das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Im Juli 2022 wurde dem Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt ein Zwischenstand der Überarbeitung des Siegerentwurfes vorgestellt.

Das Preisgericht hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2021 die mit der Tarnzahl 1001 versehene Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Wick + Partner Architekten Stadtplaner Partnerschaft mbB, Stuttgart mit Stefan Fromm Landschaftsarchitekten mit dem ersten Preis ausgezeichnet.

Es wurden weitere Preise und Anerkennungen vergeben:

  • 2. Preis Arbeit Tarnzahl Nr.1002 Kienzle Vögele Blasberg GmbH, Friedrichshafen mit Faiss Landschaftsarchitektur, Nürtingen
  • 3. Preis Arbeit Tarnzahl Nr.1006 Deffner Voitländer Architekten Stadtplaner BDA, Dachau mit Realgrün Landschaftsarchitekten, München
  • Anerkennung Arbeit Tarnzahl Nr.1007 von Einsiedel Architekten BDA, Stuttgart mit Pfrommer + Roeder Freie Landschaftsarchitekten BDLA, Stuttgart
  • Anerkennung Arbeit Tarnzahl Nr.1011 bhmp – Bresch Henne Mühlinghaus, Bruchsal

Momentan erfolgt für die Erstellung des Bebauungsplanentwurfes die Erarbeitung und Abstimmung verschiedener Fachgutachten und -planungen, insbesondere eines Mobilitätskonzeptes, sowie eines Konzeptes zur klimaneutralen Wärmeversorgung des Quartiers. 

Nachdem der Bebauungsplanentwurf durch den Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt beschlossen wurde, kann die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgen. Die eingegangenen Anregungen werden danach durch den Gemeinderat behandelt und der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst. 

Erst danach wird über die Art und den Umfang der zu vergebenden Baugrundstücke entschieden, sowie die öffentliche Erschließung im Gebiet hergestellt. Dies umfasst öffentliche Grünflächen und Plätze, Straßen und Wege, sowie die Leitungen zur Ver- und Entsorgung, also Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation, sowie Nahwärme. 

Sitzungsunterlagen