Einzelhandelskonzept

Seit 2001 existiert ein Einzelhandelskonzept für Friedrichshafen. Das Einzelhandelskonzept dient zur Steuerung des Einzelhandels und wurde bereits einmal fortgeschrieben und aktualisiert
Einzelhandel Frau schaut Jacke an

Hauptziel des Einzelhandelskonzeptes ist es, eine Rechtsgrundlage zur Einzelhandelssteuerung zu schaffen. Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept stellt künftig die entscheidende Rechtsgrundlage zur Steuerung des Einzelhandels bis ins Zieljahr 2025 in Friedrichshafen dar.

Zentraler Punkt des Gesamtgutachtens ist es, mit der Bauleitplanung eine räumliche Steuerung des Einzelhandels zu erarbeiten. Das bedeutet, dass die eigentliche Umsetzung zuvor formulierten Ziele erst über die nachfolgenden Bebauungspläne gesichert werden kann.

Gründe für eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts waren vor allem die Anpassung an die neue Gesetzeslage, insbesondere durch die Einführung der „zentralen Versorgungsbereiche“ im Baugesetzbuch. Außerdem war es durch die Einzelhandelsentwicklungen in Friedrichshafen und die Veränderungen in der Einzelhandelsstruktur, wie zum Beispiel das Bodenseecenter, nötig, das Konzept zu aktualisieren. Auch sollten die Leitziele für die Gesamtstadt überprüft und bearbeitet werden.

Durch den Vergleich der Daten 2000 mit den Daten 2012 konnte die Entwicklung aufgezeigt werden und die bisherigen Entwicklungsziele zur Steuerung des Einzelhandels bewertet werden. Dabei sollten auch die Auswirkungen des Bodenseecenters auf den Innenstadt-Einzelhandel untersucht werden.

  • Die Versorgungsfunktion der Stadt Friedrichshafen als teilfunktionales Oberzentrum erhalten und stärken
  • Die Einzelhandels- und Funktionsvielfalt sowie die Zentralität der Innenstadt von Friedrichshafen erhalten und stärken
  • Die Nahversorgungfunktion in den Stadt- und Ortsteilen erhalten und stärken
  • Die Identität der Friedrichshafener Innenstadt erhalten und stärken
  • Investitionssicherheit für städtebaulich gewünschte Investitionen schaffen
  • Gewerbegebiete für Handwerk und produzierendes Gewerbe sichern
  • Mittels einer Einzelhändler- und Passantenbefragung die Situation des Einzelhandels bewerten und die derzeitigen Versorgungssituation in Friedrichshafen ermitteln
  • Die zentralen Versorgungsbereiche neu abgrenzen und in Zentrenstrukturtypen einteilen
  • Einen Zielkatalog erarbeiten und ein städtebauliches Leitbild für die Einzelhandelsentwicklung in Friedrichshafen entwickeln
  • Eine Friedrichshafener Sortimentsliste entwickeln
  • Die Kaufkraftentwicklung und räumliche Entwicklungspotentiale die zentralen Versorgungsbereiche aufzeigen
  • Einen Maßnahmenkatalog für die Bauleitplanung, aber auch für die Innenstadt und die Stadtteile erarbeiten

Im Gutachten werden Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung festgelegt, die für künftige Ansiedlungen im Bereich des Einzelhandels angewendet werden sollen.

Wichtigster Grundsatz ist dabei, dass zentrenrelevanter Einzelhandel weiterhin nur in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig sein soll. Großflächiger zentrenrelevanter Einzelhandel soll dabei ausschließlich in der Innenstadt zulässig sein (ausgenommen hiervon sind Lebensmittelbetriebe). Kleinere Einzelhandelsbetriebe (unter 800 qm Verkaufsfläche) können auch in den Nebenzentren Charlottenstraße und Hofen zugelassen werden.

Mit der Verabschiedung des Gutachtens durch den Gemeinderat im April 2013 wurden folgende konzeptionelle Bestandteile formell beschlossen, die für eine planungsrechtliche Steuerung mittels Bebauungsplänen wesentlich sind:

  • der Zielkatalog
  • die Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung
  • die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche
  • die Sortimentsliste