Lärmaktionsplanung

Ein Lärmaktionsplan – als ein Teil der der Lärmaktionsplanung – soll bestehende Probleme darstellen und Lösungen finden, um Lärm zu reduzieren.
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Der Lärmaktionsplan enthält Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung. Als Grundlage dient der Paragraf 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), der die EU-Regelungen in der EU-Umgebungslärm-Richtlinie umsetzt. Für die Planung der Lärmaktionspläne der Stufe 1 bis 3 sind die Kommunen zuständig, für die praktische Umsetzung zum Beispiel Straßeneigentümer, Verkehrsbehörden oder das Eisenbahnbundesamt, das Maßnahmen an die Bahngesellschaften delegiert.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt vor, dass die Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an Hauptverkehrsstraßen, an Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen in Lärmkarten zu dokumentieren ist. Die Erstellung der Lärmkarten erfolgt in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen in Stufen.

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen in allen Mitgliedstaaten der EU alle fünf Jahre strategische Lärmkarten erstellen werden. Ziel der strategischen Lärmkartierung ist es, wesentliche Lärmquellen zu erkennen, zu bearbeiten und zu lösen. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW)  hat die Lärmkarten für Bundes- und Landesstraßen 2017 in Baden-Württemberg aktualisiert.

Die Kartierung der Eisenbahnstrecken des Bundes ist dem Eisenbahn-Bundesamt übertragen worden. Seit Juli 2017 stehen die Lärmkarten (Schienenlärm Stufe 3) online zur Verfügung. Großflughäfen werden in Baden-Württemberg durch die LUBW kartiert.
​​​​​​​Kartendienst der Lärmkartierung an den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes

Aus den Lärmkarten kann abgelesen werden, in welchem Umfang die Bürgerinnen und Bürger in Friedrichshafen durch Straßen- und Schienenlärm betroffen sind. Durch die Verknüpfung von Immissionspegeln mit Betroffenenzahlen ist erkennbar, wo die Lärmbelastung im Stadtgebiet besonders groß ist. Um diese Lärmschwerpunkte kümmert sich die kommunale Lärmminderungspolitik vorrangig.

Strategische Lärmkarten für Friedrichshafen

Bei der Lärmkartierung in Friedrichshafen Stufe 3 sind Straßen ab 8.200 Autos pro Tag berücksichtigt wie es die Richtlinie vorgibt.

Der Schienenverkehrslärm an bundeseigenen Eisenbahnstrecken mit 30.000 Zugbewegungen pro Jahr wurde durch das Eisenbahnbundesamt kartiert.

Der Fluglärm des Bodensee-Airports wurde nicht kartiert, weil er mit weniger als 50.000 Flugbewegungen jährlich kein Großflughafen ist. In Friedrichshafen liegen die Flugbewegungen bei 35.000 bis 45.000 im Jahr. Außerdem sind die Lärmgrenzwerte des Gesetzes zum Schutz vor Fluglärm deutlich unterschritten.

Der Ablauf der Lärmminderungsplanung in Friedrichshafen gliedert sich in mehrere Arbeitsphasen:

In den strategischen Lärmkarten wird die Lärmbelastung in Friedrichshafen dargestellt und die betroffenen Personen ermittelt. Die Lärmbelastung wird über eine Lärmausbreitungsrechnung bestimmt, in die neben den Emissionsdaten der relevanten Lärmquellen auch Daten über die Bebauung und andere Hindernisse sowie über das natürliche Gelände eingehen.

Die Öffentlichkeit sowie zuständige Behörden wurden bei den bisherigen Lärmaktionsplanungen durch öffentliche Auslage des LAP-Entwurfs sowie über die städtische Website informiert.

Dies beinhaltete die Lärmkartierungen, die Anzahl der Betroffenen sowie empfohlene Maßnahmen zur Lärmminderung an den am stärksten betroffenen Stellen, die bis zur vollen Freigabe der B 31 neu in 2021 umgesetzt werden können.

Die daraufhin eingegangenen Hinweise wurden gesichtet, ausgewertet und gegebenenfalls in den Lärmaktionsplan eingearbeitet. Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ist dann der jeweilige Lärmaktionsplan, der vom Gemeinderat verabschiedet wird. Nach der Bekanntmachung des Lärmaktionsplans kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.

Ist die dritte Stufe des Lärmaktionsplans abgeschlossen, wird die Stadt Lärmkarten und den nächsten Lärmaktionsplan der Stufe 4 mit erfolgter Freigabe der B 31 neu bis 2023/2024 erstellen. Danach werden Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Auf Basis des Lärmaktionsplans Friedrichshafen (Stufe 1 im Jahr 2011 und Stufe 2 im Jahr 2016) gelten auf mehreren Straßenabschnitten nächtliche Tempolimits von 30 Stundenkilometern:

  • B 31 in Fischbach
  • Albrechtstraße
  • Maybachstraße
  • nördliche Werastraße bis südliche Hochstraße
  • Eugenstraße/Werastraße bis Eugenstraße/Olgastraße
  • Ailinger Straße ab Bahnbrücke bis Höhe Wendelgardstraße

Gleichzeitig wurde der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich in der Charlottenstraße mit Tempo 30 ganztags bis zur östlichen Eugenstraße (bis Einmündung Olgastraße) ausgedehnt. Zusätzlich bestehen ganztägige Tempolimits von 30 Stundenkilometern:

  • B 31 Friedrichstraße/Werastraße bis B 30 Eckenerstraße Parkhaus Altstadt
  • Keplerstraße/Riedleparkstraße bis Ailingerstraße

Einbau von lärmtechnisch verbesserten Fahrbahnbelägen

Seit 2015 werden entsprechend den Handlungsempfehlungen für den Einsatz von lärmmindernden Asphaltdeckschichten im Innerortsbereich (Verkehrsministerium BW) viele innerstädtische Straßenabschnitte mit einem lärmtechnisch verbesserten Belag versehen. Bei diesen Belägen tritt eine Lärmminderung um 2 dB(A) gegenüber der Regelbauweise ein.

2015 Äußere Ailinger Straße Sanierung Innenring Kreisverkehrsplatz (KVP) Rheinstraße
2015 Ailinger Straße Sanierung KVP Mühlöschstraße und Belagssanierung bis Rotachbrücke
2015 Sanierung Beläge (KVP) Ailingen
2016 Sanierung Bushaltestelle und Gehweg Bodenseestraße (südlich KVP)
2016 Sanierung Bushaltestelle u. Gehweg Bodenseestraße (Bunkhofener Straße)
2016 Äußere Ailinger Straße Belagssanierung (von Bodelschwinghstraße bis Wiechernstraße) mit Querungshilfe zur Geschwindigkeitsreduzierung
2016 Ailinger Straße Belagssanierung und Gehwegneubau von Meistershofener- bis Hadwigstraße
2017 Hauptstraße Belagssanierung (von KVP bis Kirchweg)
2017 Ehlersstraße grundhafte Sanierung von Ailinger Straße bis Polizeirevier Friedrichshafen
2018 Keplerstraße (von 2017 auf 2018 verschoben)

Im Rahmen der Aktionsplanung sind alle Möglichkeiten zu prüfen, die dazu beitragen, den vorhandenen Lärm zu reduzieren und bislang ruhige Gebiete zu schützen. Ziel ist es, den Lärm bereits an der Quelle mit technischen Änderungen zu minimieren.

Geschwindigkeitsreduzierungen

Geschwindigkeitsreduzierungen auf Überlandstrecken oder auf Stadtstraßen führen zur Lärmreduzierung. Im Stadtgebiet können das zum Beispiel Tempo-30-Strecken sein. Um niedrigere Geschwindigkeiten durchzusetzen, ist eine verstärkte Verkehrsüberwachung sinnvoll, die allerdings nur stichprobenhaft durchgeführt werden können.

Maßnahmen an Fahrbahnbelägen

Auch Lärmoptimierter Asphalt reduziert die Lärmbelastung. Offenporige Asphalte, die eine Lärmminderung von etwa fünf Dezibel ermöglichen, kommen jedoch nur in Ausnahmefällen außerorts zum Einsatz. Innerorts, so die bisherigen Erfahrungen, ist eine Lärmminderung von durchschnittlich drei Dezibel bei Geschwindigkeiten ab 30 bis 50 Stundenkilometer möglich.

Aktive Schallschutzmaßnahmen

Lärm lässt sich auf dem Ausbreitungsweg durch Lärmschutzwände und -wälle oder Trog- beziehungsweise Tunnellagen reduzieren.

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind zum Beispiel Fahrverbote für den Lkw-Verkehr oder Geschwindigkeitsreduzierungen.

Verhaltensänderungen

Um Lärmprobleme langfristig zu reduzieren, ist es wichtig, das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung zu verändern. Vor allem die Wahl des Verkehrsmittels, eine umsichtige Fahrweise, lärmmindernde Bereifung und insgesamt weniger Verkehr verringern die Lärmbelastung.

Verkehrsentwicklungsplan

Der Verkehrsentwicklungsplan Friedrichshafen zeigt Leitideen, Handlungskonzepte und Maßnahmen für die städtische Verkehrsplanung auf und damit auch weitere Lärmminderungen der Stadt Friedrichshafen.

Lärmaktionsplan Friedrichshafen – Straßenverkehr Stufe 3

Der Lärmaktionsplan Friedrichshafen Straßenverkehr Stufe 3 (LAP 3) wurde am 17.05.2021 vom Gemeinderat beschlossen und dem Regierungspräsidium zur Zustimmung vorgelegt.

Folgende Maßnahmen wurden mit dem  LAP 3 beschlossen:

  1. Nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen (22–6 Uhr) von 30 km/h aus Lärmschutzgründen für Teilabschnitte der folgenden Ortsdurchfahrten L 328 und B 30:
    -  B 30 Paulinenstraße zwischen Abzweigung Eckenerstraße und der Rotachbrücke
    -  L 328 Bodenseestraße zwischen Kreisverkehrsplatz Ailingen und Wiggenhausen-Süd (Nördliche Abgrenzung)
  2. Einbau eines lärmtechnisch verbesserten Fahrbahnbelages in der Bodenseestraße in 3 Bauabschnitten

Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Lärmaktionsplans Friedrichshafen Straßenverkehr Stufe 3 erfolgte am 21.08.2021

Alle Sitzungsunterlagen und weitere Informationen:

Sitzungsunterlagen 2011

Kontakt

Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Riedleparkstr. 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 4641

https://www.umwelt.friedrichshafen.de/
Informationen & Öffnungszeiten
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