Lärmaktionsplanung
Der Lärmaktionsplan hat zum Ziel die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Aktuell wird durch die Stadtverwaltung der Lärmaktionsplan der Stufe 4 bearbeitet.
Lärm stellt eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit dar. Er kann sich negativ auf die körperliche und psychische Gesundheit auswirken. Ziel ist daher den Lärm zu reduzieren, um die Lebensqualität in Friedrichshafen weiter zu verbessern. Ein Lärmaktionsplan ist dabei ein Instrument zur Regelung von Lärmproblemen. Er hat das Ziel, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Lärm langfristig zu senken. Lärmaktionspläne werden alle 5 Jahre neu aufgestellt. In Friedrichshafen gibt es bereits 3 Lärmaktionspläne (Stufe 1 bis 3). Der letzte Lärmaktionsplan der Stufe 3 wurde am 17.05.2021 vom Gemeinderat beschlossen und enthielt 3 Maßnahmen (nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen für Teile der Paulinenstraße und der Bodenseestraße sowie den Einbau eines lärmmindernden Belags auf Teilen der Bodenseestraße). Die Maßnahmen wurden umgesetzt und fließen in die Berechnungen des neuen Lärmaktionsplanes der Stufe 4 mit ein.
Die neue Berechnungsmethode RLS-19
Die Inhalte der Lärmaktionsplanung sind im Wesentlichen durch den so genannten „Kooperationserlass Lärmaktionsplanung" bestimmt. Er gibt für Baden-Württemberg umfassende Hinweise, wie Lärmaktionspläne zu erstellen sind und was dabei zu beachten ist. Darin enthalten ist unter anderem die neue Vorgabe zur Anwendung der Berechnungsmethode RLS-19. Denn Straßenverkehrslärm wird berechnet und nicht gemessen, wobei Berechungen in der Regel zu höheren Werten führen, als Messungen. Die „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“ (RLS-19) ersetzen die ehemals angewandte RLS-90. Mit der RLS-19 erhöhen sich die Lärmschutzanforderungen und -ansprüche erheblich.
Wie läuft die Lärmaktionsplanung ab?
Da Lärm berechnet wird, werden in einem ersten Schritt Grundlagendaten für ein Rechenmodell ermittelt. In den Lärmaktionsplan fließen große Datenmengen ein, z.B.: Verkehrszahlen und Geschwindigkeitsregelungen, Einwohnerzahlen pro Gebäude, Geländedaten, Gebäude und deren Nutzungen, Straßenbeläge und Lärmschutzwände. Wenn alle Daten vorhanden sind, wird über eine Lärmausbreitungsrechnung die Lärmbelastung berechnet.
Nachdem die Lärmbetroffenheiten ermittelt sind, erfolgt die Erarbeitung eines ersten Maßnahmenkonzeptes. Das Maßnahmenkonzept wird im Anschluss einer Wirkungsanalyse unterzogen, das heißt, es wird die Lärmbelastung mit den neuen Maßnahmen erneut berechnet.
Folgende Maßnahmen können beispielsweise zu einer Lärmreduzierung beitragen:
Geschwindigkeitsreduzierungen
Geschwindigkeitsreduzierungen bringen im Vergleich die höchste Lärmreduktion, sind kostengünstig und schnell umsetzbar. Sie stellen daher die Haupt-Maßnahmen eines Lärmaktionsplanes dar.
Maßnahmen an Fahrbahnbelägen
Auch ein neuer, lärmoptimierter Asphalt reduziert die Lärmbelastung um 2-5 Dezibel, je nach Lage und Geschwindigkeit. Innerorts ist eine Lärmminderung von durchschnittlich drei Dezibel bei Geschwindigkeiten ab 30 bis 50 Stundenkilometer möglich.
Aktive Schallschutzmaßnahmen
Lärm lässt sich auf dem Ausbreitungsweg durch Lärmschutzwände und -wälle oder Trog-beziehungsweise Tunnellagen reduzieren.
Verhaltensänderungen
Um Lärmprobleme langfristig zu reduzieren, ist es auch wichtig, die Bevölkerung für den Lärm von Verkehr zu sensibilisieren. Vor allem die Wahl des Verkehrsmittels, eine umsichtige Fahrweise, lärmmindernde Bereifung und insgesamt weniger Verkehr verringern die Lärmbelastung.
Nachdem die Wirkungsanalyse der Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt wurde erfolgt die Erarbeitung des Planentwurfs des Lärmaktionsplanes der Stufe 4. Hierzu ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Nach Beschluss des Entwurfs durch den Gemeinderat erfolgt die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit.
Nach Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen kann der fertige Lärmaktionsplan beschlossen werden. Danach kann die Umsetzung erfolgen.
Alle Sitzungsunterlagen und weitere Informationen:
Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 4:
Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 3:
Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 2:
Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 1:
Sitzungsunterlagen 2011
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Immissionsschutz
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