FAQ – Vermieter

Sie finden hier eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten für Vermieter

Bei direkten Mietverträgen mit den betroffen Personen ist es üblich, dass eine Kaution genommen wird. Dies dient auch der Absicherung des Mietverhältnisses und eventuell entstehenden Forderungen. Mietverträge mit der Stadt Friedrichshafen sollten ohne Kaution erfolgen. Sowohl Miete als auch alle anderen Faktoren werden von der Stadt garantiert.

Es ist nicht zwingend notwendig, dass Möbel vorhanden sind. Eine Küche ist wünschenswert aber nicht verpflichtend. Sind Betten oder Schränke vorhanden, können diese mitvermietet werden. In solchen Fällen ist darauf zu achten, dass die Kosten separat dargestellt werden. Dies dient der Bewertung der übernahmefähigen Kosten der Unterkunft, welche sich auf die Nettokaltmiete/Basisnettomiete beziehen.

Es ist wünschenswert, dass eine Küche vorhanden ist. Je nach Dauer der Mietverhältnisse führt der Einbau/Ausbau von Küchen zu einer nicht unerheblichen Belastung. Es sollte auch immer daran gedacht werden, dass die Möbel durch das Treppenhaus transportiert werden müssen. Je weniger Transport, desto weniger Beschädigungsgefahr.

Die Wohnung solle sich in einem bewohnbaren Zustand befinden. Weder die Stadt noch die betroffenen Personen werden größere Renovierungen vornehmen. Bei einer Direktvermietung an die Bewohner können ggf. Malerarbeiten oder andere kleinere Handwerkerleistungen vom Mieter übernommen werden – je nach Qualifikation.

Vermieter, die Wohnraum für Asylbewerber zur Verfügung stellen möchten, können direkt online das Wohnungsangebotsformular ausfüllen oder sich an die Stadtverwaltung Friedrichshafen wenden und sich beraten lassen.

Die so genannte Anschlussunterbringung sollte auf Dauer geschehen. Die Stadt Friedrichshafen hat daher vor allem Interesse daran, dass direkte und unbefristete Mietverhältnisse mit den Bewohnern abgeschlossen werden und honoriert diese Mietverträge durch einen zweistufigen Zuschuss:

  • Wenn der Mietvertrag mit der Stadt Friedrichshafen abgeschlossen wird, dann wird eine Prämie von 250 Euro pro Person, welche in die Wohnung einzieht, ausgezahlt. Sollte sich im Anschluss noch ein Mietverhältnis direkt mit einer der wohnungssuchenden Familien ergeben, wird eine erneute Prämie von 250 Euro pro Person bezahlt.
  • Wenn der Mietvertrag direkt mit einer Familie, welche bei der Stadt Friedrichshafen als Wohnungssuchend gemeldet ist, abgeschlossen, erhält der Vermieter eine Prämie von 500 Euro pro Person.

Am besten, Sie klären solche Fragen direkt mit den Bewohnern. Je enger der Kontakt und je öfters das Gespräch mit den Bewohnern von Anfang an gesucht wird, desto geringer sind in der Regel solche Probleme. Auch das DRK, das für die Sozialberatung zuständig ist, steht als Ansprechpartner für Vermieter zur Verfügung. Das DRK berät und vermittelt bei Konflikten, bei Bedarf auch unter Einbeziehung der Behörde. Eventuell können auch „Mietpaten“ als ehrenamtliche Helfer eingesetzt werden und die vom DRK unterstützt werden.

Für Vermieter bietet sich an, Mitglied im Verein Haus & Grund zu werden. Hier erhalten Sie Unterstützung in fachlichen Fragen.

Bei Vermietung an die Stadt gilt das gewerbliche Mietrecht. Bei einem Zeitvertrag gilt das vereinbarte, konkrete Enddatum. Bei einem unbefristeten Vertrag gilt die Kündigung zum 3. Werktag eines Quartals mit Wirkung des darauf folgenden Quartals (Bsp.: Kündigung am 12. Februar; 3. Werktag des 2. Quartals = 3. April; Ende des MV am 30. September). Es sind aber auch die gängigen Kündigungsfristen für Wohnraummietverträge denkbar. Solche Fragen können vor Vertragsschluss geklärt werden.

Für Wohnraummietverträge direkt mit dem Bewohner gelten generell die Kündigungsfristen des BGB § 580a.

Erleichterte Kündigung: Bei Wohnungen in Häusern mit zwei Wohnungen, bei denen eine vom Vermieter selbst bewohnt wird, ist § 573 a BGB zu beachten. In diesen Fällen muss kein Kündigungsgrund genannt werden, die Kündigungsfrist verlängert sich aber um drei Monate.

Ja – nach den Vorgaben des BGB. Insbesondere bei Mietrückständen oder vertragsschädlichen Verhalten.

Kontakt

Wohnraum für Geflüchtete und Obdachlose
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54254 (Vermieterprämie)

Informationen & Öffnungszeiten
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