Unterbringung & Betreuung
Wie werden Asylsuchende untergebracht und betreut?
Bei der Unterbringung von Asylsuchenden arbeitet die Stadt Friedrichshafen eng mit dem Landratsamt Bodenseekreis zusammen: Der Landkreis ist zuständig für die Aufnahme und Unterbringung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) von Asylbewerbern sowie die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während des Asylverfahrens werden die Asylsuchenden vom Landkreis in Gemeinschaftsunterkünften in den Städten und Gemeinden des Bodenseekreises untergebracht – auch in Friedrichshafen. Der Landkreis trägt die Kosten für die Unterkünfte, die Versorgung und Betreuung der Asylsuchenden in den Gemeinschaftsunterkünften. Nach Abschluss des Verfahrens oder spätestens nach 24 Monaten folgt die sogenannte Anschlussunterbringung durch die Städte und Gemeinden. Als Anschlussunterkunft werden in Friedrichshafen angemietete Wohnungen, Privatwohnungen oder auch Mehrfamilienunterkünfte genutzt.
Sie können Wohnraum vermieten?
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Vermieter: FAQ – Vermieter
Vermieter, die Wohnraum für Asylbewerber zur Verfügung stellen möchten, können direkt online das Wohnungsangebotsformular ausfüllen oder sich an die Stadtverwaltung Friedrichshafen wenden und sich beraten lassen.
Ansprechpartner beim Amt für Vermessung und Liegenschaften
Herr T. Ammann
stellv. Abteilungsleiter Wohnungswesen
Gebäude: Technisches Rathaus
Raum 1.32
Tel. +49 7541 203-4251
Fax +49 7541 203-84251
t.ammann@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Frau A. Bock
Wohnraum für geflüchtetete Menschen
Gebäude: Technisches Rathaus
Raum 1.31
Tel. +49 7541 203-4256
Fax +49 7541 203-84256
a.bock@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Kontakt
Frau N. Garvin
Abteilungsleiterin Integration, Integrationsbeauftragte
Tel. +49 7541 203-2020
Fax +49 7541 203-82020
n.garvin@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten