Reinachweg Süd Ailingen
Entstehung mehrerer Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser.
Das Projekt
Durch Aufstellung des Bebauungsplans „Reinachweg Süd“ beabsichtigt die Stadt Friedrichshafen, in der Ortschaft Ailingen die Ausweisung eines neuen Wohngebiets zu ermöglichen, das der Schaffung von Wohnraum dient. Sofort verfügbare Wohnbauflächen sind im Stadtgebiet knapp und die Aktvierung von Bauflächenpotenzialen ist eine andauernde Herausforderung, die sich in den letzten Jahren zugespitzt hat. Das Plangebiet verfügt bereits über Erschließungsansätze (Reinachweg und Wolfenesch) und ist weitestgehend von Bestandsbebauung umgeben. Ebenso ist die Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan als geplante bzw. bestehende Wohnbaufläche dargestellt. Die Baustruktur orientiert sich an den aktuellen Bedürfnissen flächensparender Bebauung. Es ist eine zeitgemäße, verdichtete Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern (mit max. 2 Vollgeschossen) sowie Geschosswohnungsbau (mit maximal 3 Vollgeschossen bzw. in einem Teilbereich mit maximal 3 Vollgeschossen und einem zusätzlichen Staffelgeschoss) vorgesehen. Hierdurch können innerhalb des Geltungsbereiches je nach Grundstücksaufteilung mehrere Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser entstehen. Die Mehrfamilienhäuser befinden sich im Osten des Geltungsbereichs und grenzen an dort bereits bestehende Mehrfamilienhäuser entlang der Hauptstraße und des Reinachwegs an. In Richtung Westen schließen sich dann die Flächen für Doppelhäuser und Einfamilienhäuser an. Je nach Grundstücksaufteilung und tatsächlicher Bebauung könnten ca. 70 bis 80 Wohneinheiten entstehen.
Verfahrensstand
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 546 „Reinachweg - Süd“ erfolgte im Jahr 2020. Anschließend wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Planung wurde auch auf Anregungen aus den Gremien überarbeitet und in einen Bebauungsplanentwurf überführt. Im Februar 2025 erfolgte der Entwurfsbeschluss. Nach der Beschlussfassung erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Ebenso erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Wie geht´s weiter
Die eingehenden Stellungnahmen werden geprüft und in einer Abwägungstabelle zusammengefasst. Sofern sich daraus Änderungen ergeben, werden diese eingearbeitet. Ggfs. ist eine erneute Planauslegung und Beteiligung notwendig und anschließend der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat zu fassen.