Kirche St. Maria Jettenhausen
Sanierung der Kirche St. Maria in Jettenhausen
Das Projekt
Die Kirche St. Maria in Jettenhausen ist ein Kirchenbau aus den 1960er Jahren und stark sanierungsbedürftig. Die zunächst angedachte energetische Sanierung wurde von der Kirche verworfen und ein Neubau angestrebt. Einzig der freistehende Glockenturm soll erhalten bleiben. Hierzu gab es einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb in dem auch die Zusammenführung der Gemeindehäuser St. Maria Jettenhausen und Zum Guten Hirten Aufgabe war. Der Wettbewerbsgewinner, das Konzept vom Planungsbüro Braunger Wörtz Architekten und den Landschaftsarchitekten Silands dienen als Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.02.2025 beschlossen. Aufgrund der Lage, Größe und der überbaubaren Grundstücksfläche wurde ein Verfahren nach § 13 a BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung eingeleitet. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.
Für den nächsten Verfahrensschritt des Bebauungsplans, dem Entwurfsbeschluss, sind verschiedene Gutachten, ein Rechtsplanentwurf mit Festsetzungen und Begründung zu erstellen. Diese Unterlagen sind vom Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt zu beschließen, um damit die förmliche Offenlage durchführen zu können.
Nach diesem Verfahrensschritt erfolgt dann die Beratung zum Satzungsbeschluss. Vor dem Satzungsbeschluss ist zwingend ein Durchführungsvertrag zwischen Vorhabenträger und Stadt Friedrichshafen abzuschließen, der planerische und rechtliche Verpflichtungen enthält. Mit der Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erhält der Plan Rechtskraft. Nach der Einreichung der Planunterlagen für ein Baugesuch kann dann die Umsetzung der Planung erfolgen.