Neugestaltung der Uferpromenade
Die Promenade des Uferparks in Friedrichshafen soll in den kommenden Jahren erneuert und aufgewertet werden. Der Bereich erstreckt sich zwischen Yachthafen und Gondelhafen.
Ziel der Neugestaltung der Uferpromenade ist, einen großzügigen und lebendigen Aufenthaltsort am See zu schaffen – für alle Bürgerinnen und Bürger, Gäste sowie für die großen Veranstaltungen wie das Seehasenfest oder das Kulturufer.
Geplant ist unter anderem eine neue Stufenanlage mit Sitzgelegenheiten („Seeterrassen“), die den direkten Zugang zum Wasser ermöglicht. Auch die stark beschädigte Mole am Gondelhafen wird neu gebaut und mit einer Plattform samt Sitzmöglichkeiten am Molekopf erlebbar gemacht.
Neben der Verschönerung geht es auch um die dringend notwendige Sanierung: beschädigte Beläge, die historische Treppenanlage und die Ufermauer müssen erneuert werden. Darüber hinaus soll der bisher nur befristet genehmigte Beach Club dauerhaft gesichert werden.
Ein Preisgericht mit externen und internen Vertretern hat im September 2017 aus 18 abgegebenen Arbeiten vier gleichwertige Preisträger ausgewählt. Die Preisträger stellten bei einem anschließenden öffentlichen Workshop ihre Entwürfe vor und diskutierten diese mit Bürgerinnen und Bürgern. In der abschließenden Sitzung am 28.11.2017 hat das Preisgericht die vier überarbeiteten Beiträge bewertet und zwei erste Preise vergeben.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wurden die beiden Gewinnerentwürfe planerisch zusammengeführt.
Die Umsetzung der Gesamtplanung soll in einzelnen Abschnitten erfolgen. Die Stadtverwaltung hat im Jahr 2023 mit dem Bebauungsplanverfahren für den Abschnitt Uferpromenade begonnen, der sich vom Gondelhafen bis zum Yachthafen erstreckt. Weitere Abschnitte, die noch nicht umgesetzt werden, sind der Parkbereich oberhalb der Promenade sowie der in die Gesamtplanung aufgenommene Bahnhofsvorplatz. Wann diese Abschnitte zur Umsetzung kommen, ist noch offen.
Die Planung der Uferpromenade sieht einen Neubau der inzwischen baufälligen Mole am Gondelhafen vor. Außerdem ist zwischen Gondelhafen und Beach-Club ein verbesserter Seezugang mit Sitzstufen vorgesehen. Die denkmalgeschützte Freitreppe in Verlängerung des historischen Stadtgartens wird dabei in die Planung integriert. Zudem soll der Beach-Club dauerhaft planungsrechtlich gesichert werden. Grundsätzlich soll die Uferpromenade auf ihrer gesamten Länge zwischen Yachtclub und Gondelhafen künftig eine durchgängige Breite erhalten und durch neue Beläge und eine einheitliche Möblierung attraktiv gestaltet werden.
Mit dem aktuellen Bebauungsplanverfahren für die Uferpromenade erfolgt auch eine umfassende öffentliche Beteiligung.
Was ist alles von der Umgestaltung betroffen?
Im Dezember 2019 gab es einen Gemeinderatsbeschluss, der besagt, dass von der ursprünglichen, aus einem Wettbewerb stammenden Planung für den Uferpark zunächst nur der Bereich der Uferpromenade vom Yachthafen bis zur Gondelhafen-Mole umgesetzt werden soll. Teil der Planung ist daher nur die Promenade selber mit Ufermauer, vorgelagerten Kiesflächen und Beach-Café sowie der rückwärtige Anschluss an den übrigen Uferpark. Alle anderen in der ursprünglichen Planung enthalten Bereiche (Stadtbalkon, Lammgarten, Mini-Golf-Anlage, Pavillon usw.) sind nicht Teil der Planung.
Wieso wird die Uferpromenade neu gebaut?
Ein Großteil der Flächen und Einbauten an der Uferpromenade ist in die Jahre gekommen und sanierungs- oder sogar erneuerungsbedürftig. Die Beläge der Uferstraße, die Ufermauer und die Mole des Gondelhafens müssen vollständig erneuert, die historische Treppenanlage kann saniert werden.
Mit dem Neubau der Uferpromenade ergeben sich aber über die Notwendigkeit hinaus auch viele Vorteile: Die neue Uferpromenade wird großzügige, besser strukturierte und vielseitiger ausgestattete Geh- und Aufenthaltsflächen haben. Dabei wurden auch die Anforderungen berücksichtigt, die die jährlichen Feste wie das Interkulturelle Stadtfest, Seehasenfest und das Kulturufer an die Promenade haben. Der Beach Club, der bisher nur befristet geduldet ist, wird durch den neuen Bebauungsplan dauerhaft planungsrechtlich gesichert. Außerdem werden die neuen Bäume in Baumquartiere gepflanzt, in denen sie sich gut und langfristig entwickeln können.
Wieso braucht der Beach Club noch eine Genehmigung, um zu bleiben?
Die Nutzung des Beach Clubs auf der Fläche zwischen Yacht- und Gondelhafen ist aktuell nur durch eine Vereinbarung der Stadt Friedrichshafen mit dem Land Baden-Württemberg geduldet, die 2026 erlischt. Damit der Beach Club dortbleiben kann, wo er ist, soll er durch den Bebauungsplan und eine wasserrechtliche Genehmigung an seinem jetzigen Ort dauerhaft rechtlich gesichert werden. Die bisherige Fläche wird nicht erweitert.
Warum müssen Ufermauer und Gondelhafen-Mole erneuert werden?
Bei Untersuchungen wurde festgestellt, dass sowohl die Ufermauer, als auch die Mole von so schlechter Betonqualität sind und so starke Schäden aufweisen, dass eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Ein Neubau sollte zeitnah erfolgen, weil man nicht vorhersehen kann, wie lange Ufermauer und Mole noch halten. Da es nicht erlaubt ist, die neuen Mauern seeseitig vor die alte zu bauen, muss die neue Ufermauer exakt an der gleichen Stelle wie die jetzige Ufermauer gebaut werden. Auch die neue Mole wird genau den gleichen Grundriss haben wie die alte. Die geplanten Aufenthaltsflächen werden nur aus dem Tragwerk der Mole auskragen und nicht im See abgestützt.
Warum müssen so viele Bäume gefällt werden?
Um die Ufermauer neu bauen zu können, müssen die meisten der an der Mauer stehenden Bäume gefällt werden. Ein Neubau der Mauer wäre sonst technisch nicht möglich, weil die Bäume so nah an der Ufermauer stehen. Bei den jüngeren, gesunden Bäumen wird geprüft, ob sie verpflanzt werden können. Die älteren Bäume sind nicht vital und würden die sehr teure Verpflanzung nicht überleben.
Warum müssen auch einige Bäume auf der Nordseite der Promenade gefällt werden?
Um die Uferpromenade im Hinblick auf die jährlichen Veranstaltungen und den großen Besucherstrom zukunftsfähig zu machen, wurden gefährliche Engstellen beseitigt und die Promenade mit einer durchgängigen Breite ausgestattet. Dadurch kommt es allerdings zu Konflikten mit Bäumen, die nahe an der Nordkante der Promenade stehen. Gegenüber dem ursprünglichen Wettbewerbsergebnis wurde diese Kante bereits deutlich nach Süden verschoben, um einzelne Bäume erhalten zu können. Bei einigen Bäume wäre eine Erhaltung jedoch nicht möglich, ohne die Durchgängigkeit der Promenade oder der neuen Baumreihe zu gefährden.
Wie viele Bäume müssen gefällt werden, wie viele werden neu gepflanzt?
Es müssen insgesamt 51 Bäume gefällt werden, 17 Jungbäume lassen sich voraussichtlich verpflanzen. Demgegenüber werden 80 Bäume neu gepflanzt, die Verpflanzungen nicht eingerechnet.
Wird die Baumschutzsatzung der Stadt Friedrichshafen berücksichtigt?
Ja. Von den 51 Bäumen, welche gefällt werden sollen, sind 35 Bäume aufgrund ihres Stammumfanges durch die Baumschutzsatzung geschützt. Eine Befreiung von der Erhaltungspflicht wird beantragt. Für die Bäume müssen je nach Stammumfang ein bis drei Bäume nachgepflanzt werden. Durch die Pflanzung von 80 neuen Bäumen ist diese Anforderung abgedeckt.
In welchem Zustand sind die Bäume auf der Uferpromenade?
Der Zustand der Bäume, die in Raseninseln direkt in der Uferpromenade stehen, wurde umfassend untersucht. Fachgutachter haben festgestellt, dass es den meisten Bäumen schlecht geht: Ihr Wurzelraum ist zu klein und der Boden verdichtet, es gelangt nicht genug Wasser und Luft an die Wurzeln. Aus diesem Grund drücken sich die Bäume mit ihren Wurzeln nach oben. Viele Bäume haben aufgrund des schlechten Standorts keine gute Vitalität und damit keine hohe Lebenserwartung mehr. Es ist zu erwarten, dass auch in den kommenden Jahren immer wieder Bäume absterben oder unerwartet umfallen, so wie dies in den letzten Jahren überall dort, wo jetzt junge Bäume in der Reihe stehen, geschehen ist.
Wird es den neuen Bäumen besser gehen?
Ja. Für die Neupflanzung werden große zusammenhängende Baumquartiere erstellt, welchen das Regenwasser zugeleitet wird. Die Baumquartiere werden mit strukturstabilem Baumsubstrat verfüllt, welches durch Fußgänger und vereinzelte Überfahrten mit Fahrzeugen nicht verdichtet werden kann. Dadurch werden die Bäume dauerhaft gut mit Wasser, Nährstoffen und Luft versorgt. Ausgewählt werden zudem Arten, die gut an den Standort angepasst sind und die auch zukünftig mit den klimatischen Herausforderungen gut zurechtkommen. Welche Arten gepflanzt werden, steht noch nicht fest. Die Bäume werden ein Stück weiter von der Mauer entfernt stehen, sodass nicht nur für Fußgänger mehr Platz ist, sondern auch zukünftige Baumaßnahmen an der Mauer möglich sind.
Warum wird ein neuer Entlastungskanal für das Regenüberlaufbecken gebaut?
Nördlich der Musikmuschel liegt ein Regenüberlaufbecken (RÜB 9), aus dem bei Starkregen ungereinigtes Wasser in den See geleitet wird. Die Zuleitung befindet sich zurzeit zwischen Beach Club und historischer Freitreppe und mündet in etwa 150 m Entfernung zur Ufermauer in den See. Da in dem Bereich zwischen Beach Club und Seeterrassen der Zugang zum Wasser erleichtert wird, soll hier eine durchgängig gute Wasserqualität sichergestellt werden. Die Zuleitung in den See soll daher um 700 m bis zur Abbruchkante verlängert werden. Konkrete Planungen liegen dazu aber bisher nicht vor.
Warum gibt es eine neue Musikmuschel und eine neue Trafostation?
Auch die Musikmuschel ist in die Jahre gekommen und müsste saniert werden. Gleichzeitig wäre es aber gut, die Nutzbarkeit der Muschel durch einen barrierefreien Zugang zur Bühne und den Abbau der Stufen in der Bühne zu verbessern. Zusammen mit der Trafostation, die aufgrund der Verbreiterung der Promenade versetzt werden muss, und zusätzlichen Toiletten könnten diese Nutzungen in einem Gebäude gebündelt und zugleich ein neuer, moderner und attraktiver Veranstaltungsort im Zentrum des Uferparks geschaffen werden.
Warum soll es keine Brücke zum Molenkopf des Gondelhafens geben?
Bezüglich der in einer früheren Planvariante vorgesehenen Brücke zum Molenkopf gibt es zahlreiche Bedenken: In den Sommermonaten ist täglich mit einem Bootsbetrieb von bis zu 150 ein- und ausfahrenden Booten zu rechnen, die bei aufziehenden Sturmwetterlagen ohne Verzögerung in den Hafen einlaufen können müssen. Um dies zu gewährleisten, müsste die Unterkante der Brücke mindestens 2,80 m über der Seestraße liegen, gerechnet mit der mittleren Wasserhöhe. Eine barrierefreie Nutzung der Brücke ist daher praktisch ausgeschlossen, die Sichtachse aus der Schanzstraße auf den See massiv gestört. Für die Durchfahrt bei Hochwasser würde diese Höhe noch nicht einmal ausreichen, die Brücke müsste daher in jedem Fall mit einer Zug- oder Schwenkfunktion ausgerüstet sein, die sich im Notfall schnell öffnen lässt. Bei länger andauerndem Hochwasser und gleichbleibendem Bootsbetrieb müsste die Brücke längere Zeit offenbleiben. Da eine solche Brücke nicht nur in Planung und Bau sehr teuer ist, sondern auch aufwändig gewartet werden muss, soll die Brücke nicht mehr Teil der Planung sein.
Wie wird der Eingriff ausgeglichen?
Man unterscheidet zwei Bereiche:
- Am Bodenseeufer (wasserrechtlich): Der Eingriff an der Uferpromenade wird durch Verbesserungen an anderer Stelle des Ufers ausgeglichen.
- In der Natur (naturschutzfachlich): Der Ausgleich erfolgt durch neue Bäume sowie durch zusätzliche Natur-Maßnahmen in Friedrichshafen.
Die Maßnahmen werden mit dem Entwurf des Bebauungsplanes festgelegt.
Was ist der Mehrwert für die Bürger?
Die ebenen, neuen Wegeflächen im Bereich der Hauptpromenade werden auch für Rollstuhlfahrer und Rollatoren besser benutzbar sein. Die wasserdurchlässigen Beläge im Bereich der neuen Baumreihe werden ebenfalls begeh- und in beschränktem Maße auch befahrbar sein, sie erlauben zudem den Bäumen bessere Wachstumsbedingungen als die kleinen Beete, die den bestehenden Bäumen zur Verfügung stehen. Zahlreiche Sitzgelegenheiten sowohl unter Bäumen als auch an der rückwärtigen Seite werden zum Aufenthalt einladen.
Die „Kühle Oase“, eine Liege- und Aufenthaltsfläche mit Holzliegen zwischen Yachtclub und Pavillon am See wird über eine Rampe und eine breitere Treppe barrierefrei erreichbar sein. Eine großzügige Stufenanlage mit Sitzgelegenheiten („Seeterrassen“) zwischen Yacht- und Gondelhafen wird eine neue und attraktive Möglichkeit bieten, ans Wasser zu gelangen. Die in diesem Bereich erweiterte Platzfläche bietet ein Angebot an Spiel- und Sporteinrichtungen, die barrierefrei über Rampen erreichbar sein werden.
Auch beim Neubau der Gondelhafen-Mole werden neue Aufenthaltsmöglichkeiten geplant: Aufenthaltsbereiche an der Mole selber und eine Plattform mit Sitzelementen am Molekopf. Durch die planungsrechtliche Sicherung des Beach Clubs wird ein Neubau ermöglicht, beispielsweise mit integrierten Sanitäranlagen.
Können die Feste nach wie vor auf der Uferpromenade stattfinden?
Ja, die Feste mit ihren Zelten, Ständen und Buden werden auf der neuen Uferpromenade ausreichend Platz finden. Eine etwas andere Anordnung ist jedoch erforderlich.
Wann wird die Uferpromenade umgebaut?
Um die nötigen Beauftragungen der Planer vornehmen zu können, ist ein rechtskräftiger Bebauungsplan notwendig. Nach heutigem Sachstand würde 2027 als Bauabschnitt I die Erneuerung der Mole erfolgen. Daran anschließend folgt dann Bauabschnitt II mit dem Bau der Ufermauer, der Sitzstufen sowie der neuen Promenade einschl. der Neupflanzungen. Bis 2030 kann mit der Fertigstellung der Uferpromenade bis zum Yachthafen gerechnet werden.
Gibt es Fördergelder?
Fördergelder können im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms des Landes beantragt werden. Dieses Programm fördert Errichtungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die dem Tourismus dienen, mit bis zu 30 Prozent der Kosten (höchstens 2,5 Miollionen Euro). Das Programm wird jährlich ausgelobt. Ein Förderantrag mit der Neugestaltung der Uferpromenade ist für nächstes Jahr vorgesehen.
Es gab mal einen Wettbewerb und eine Bürgerbeteiligung zu dem Thema. Wird das in den aktuellen Plänen berücksichtigt?
Ja. Der vorliegende Vorentwurf basiert auf einem Ideenwettbewerb mit anschließendem Workshopverfahren aus dem Jahr 2017 für den Bereich Uferpark inkl. Friedrichstraße und Bahnhofvorplatz. Seitdem wurde das Wettbewerbsergebnis unter Einbindung der Öffentlichkeit weiterentwickelt und an die wasserrechtlichen Vorgaben angepasst. Die wesentlichen Wettbewerbsergebnisse sind bei der Überarbeitung annähernd unverändert geblieben.
Sitzungsunterlagen
- Sitzungsunterlagen 2025 / V 00193: Grundsatzbeschluss zum überarbeiteten Vorentwurf als Grundlage für den Entwurfsbeschluss Bebauungsplan Nr. 221 “Neugestaltung Uferpromenade”
Sitzungsunterlagen 2023 / V 00151: Bebauungsplan Nr. 221 „Neugestaltung Uferpromenade“ Aufstellungsbeschluss - Sitzungsunterlagen 2019 / V 00032: Neugestaltung Uferpark – überarbeitete Entwürfe
- Sitzungsunterlagen 2018 / V 00165: Neugestaltung Uferpark – Zwischenbericht
- Sitzungsunterlagen 2017 / V 00010: Beschluss Auslobung Ideenwettbewerb Uferpark
- Sitzungsunterlagen 2016 / V 00080: Beschluss zum Ideenwettbewerb Uferpark
- Sitzungsunterlagen 2015 / V 00143: Grundsatzbeschluss Ufergesamtkonzept
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