Baugrundstücke
Die Stadt Friedrichshafen bietet Wohnbaugrundstücke in Friedrichshafen für private Bauherren und Wohnungsbauunternehmen an, das heißt unbebaute Grundstücke, die je nach Ausgestaltung des Bebauungsplanes beziehungsweise des geltenden Baurechtes mit einem Einzelhaus, einer Doppelhaushälfte, Geschosswohnungen oder anderen Bauformen bebaut werden können. Die Baugebiete liegen auf der Gemarkung Friedrichshafen, das heißt alle Stadtteile und Ortschaften, die zu Friedrichshafen gehören, werden nach Möglichkeit sukzessive und moderat mit neuen Wohnbauflächen versorgt.
Derzeit vergibt die Stadt Friedrichshafen im Neubaugebiet „Lachenäcker Erweiterung Ost“ in Kluftern vier Quartiere zur Überplanung und Bebauung mit Geschosswohnungsbau an. Alle Informationen
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Frau Eisele
Abteilung Liegenschaften
Tel. +49 7541 2034208
Fax +49 7541 20384208
j.eisele@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
Fax +49 7541 507-200
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
verschieden, je nach Ausschreibung
Ablauf
verschieden, je nach Ausschreibung
Sonstiges
Bevor es mit dem Planen und Bauen – sowohl privat als auch gewerblich – losgehen kann, ist ein Blick in den gültigen Bebauungsplan unerlässlich. Darin ist geregelt, welche Vorschriften und Maße für die Grundstücke gelten und welche gestalterischen Möglichkeiten es gibt. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan, der mit seiner Bauleitplanung die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, sind die Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplans parzellenscharf und wesentlich detaillierter.
So nehmen Sie Einsicht in einen Bebauungsplan.
So nehmen Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan.
Fristen
verschieden, je nach Ausschreibung
Erforderliche Unterlagen
verschieden, je nach Ausschreibung
Kosten
keine
Freigabevermerk
15.09.2022, Stadt Friedrichshafen