Flächennutzungsplan - Einsicht nehmen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

UVP-Portal

Zuständigkeit

Abteilung Stadtplanung
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4601

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 9245-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Ablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Gern senden wir Ihnen die Dateien auch per E-Mail zu. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Im Geodatenportal der Stadt Friedrichshafen kann der Flächennutzungsplan außerdem online abgerufen werden. Das Geodatenportal dient als erste Anlaufstelle und öffentlich zugängliche Informationsquelle. Dieser Service ersetzt jedoch nicht die Rechtsverbindlichkeit des Originalplans. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder.

Zum Geodatenportal Friedrichshafen

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Rechtsgrundlage

Zugehörige Lebenslagen