Bodenrichtwerte
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt und Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswerts vom Richtwert.
Bodenrichtwerte für die Stadt Friedrichshafen und die Gemeinde Immenstaad
Bodenrichtwertkarte (Datei nicht barrierefrei)
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Bodenrichtwerte für die Stadt Tettnang
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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Meckenbeuren
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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Eriskirch
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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Langenargen
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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Kressbronn
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Bodenrichtwerte für die Gemeinde Neukirch
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Voraussetzungen
keine
Ablauf
Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Mündliche Auskünfte sind gebührenfrei.
Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte werden Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der gemeindlichen Verwaltungsgebührenordnung erhoben.
Der Jahresbericht der Geschäftsstelle für die Stadt Friedrichshafen und der Gemeinde Immenstaad, der u. a Angaben über die Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt, aktuelle Kaufpreise für Eigentumswohnung und Gebäude sowie eine Bodenrichtwertkarte enthält, ist zum Preis von 30 Euro bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.
Rechtsgrundlage
Die ermittelten Bodenrichtwerte werden gem. § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 GuAVO öffentlich bekannt gemacht.
Außerdem kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte erlangen.
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 08.02.2021
Kontakt
Amt für Vermessung und Liegenschaften
Geschäftsstelle Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis
Charlottenstraße
88045 Friedrichshafen
gutachterausschuss@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten