Dachaufbautensatzung im geneigten Dach

Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat in der Sitzung vom 23.02.2026 der Aufstellung und dem Entwurf der Satzung gemäß § 74 Abs. 1 Nr. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) über die (Änderung) der Zulässigkeit von Dachaufbauten im geneigten Dach sowie gemäß § 1 Abs. 8 hinsichtlich der Aufhebung von bisherigen Örtlichen Bauvorschriften als bauplanungsrechtliche Festsetzungen zu Dachaufbauten im geneigten Dach (Dachaufbautensatzung im geneigten Dach) in Friedrichshafen zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf der Satzung mit Lageplan, Textteil und Begründung wird für die Dauer vom 04.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026 öffentlich ausgelegt und kann im Internet auf der Website der Stadt Friedrichshafen eingesehen werden.

In diesem Zeitraum können Stellungnahmen in schriftlicher Form bei der Stadt Friedrichshafen, per E-Mail an , zur Niederschrift beim Amt für Stadtplanung und Umwelt Friedrichshafen oder über das Online-Formular Abgabe einer Stellungnahme eingereicht werden.

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