Datenschutzinformation zum Wohnberechtigungsschein

gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Friedrichshafen nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Aus diesem Grunde wurden Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Im Folgenden werden Sie und Ihre Haushaltsangehörigen darüber informiert, welche personenbezogenen Daten mit der Antragstellung auf einen Wohnberechtigungsschein erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten veranlasst wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Anlass der Erhebung

Die Daten werden im Rahmen der Prüfung der Stadt Friedrichshafen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erhoben.

Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die:

Stadt Friedrichshafen
vertreten durch Oberbürgermeister Simon Blümcke
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-0

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind:

Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Friedrichshafen
Krailenshaldenstr. 44
70469 Stuttgart
Tel. +49 711 8108-11472

Umfang und Herkunft der erhobenen personenbezogenen Daten

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören insbesondere folgende Daten:

  • Daten zur Identifikation des Antragstellers, wie Name, Geburtsdatum, Anschrift und Familienstand
  • Daten zur Identifikation der Haushaltsangehörigen, wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
  • Daten zur Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus
  • Daten zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen
  • Angaben zum zusätzlichen Raumbedarf
  • Angaben zur Zugehörigkeit zu bestimmten Haushalten
  • Angaben über einen evtl. Wohnungstausch
  • Angaben zu einer bevollmächtigten Person oder einem gesetzlichen Betreuer.

Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich direkt im Rahmen der Antragstellung erhoben.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zweck der Verarbeitung

Die Daten werden von der Stadt Friedrichshafen verarbeitet, um die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins zu prüfen. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Einkommensgrenzen, der angemessenen Wohnungsgröße und der Zugehörigkeit zu bestimmten Haushalten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) verarbeitet.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Kommt der Wohnberechtigungs-schein bei einer konkreten Wohnung zum Einsatz, wird die an die Gemeinde übergebende Mehrfertigung bei der Förderakte der konkreten Wohnung zehn Jahre nach Ende der Bindungen aufbewahrt.

Ihre Daten werden auch gelöscht, wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Innerhalb der Stadt Friedrichshafen erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die mit der Antragstellung und Erteilung des Wohnberechtigungsscheins befasst sind.

Unter Umständen werden Daten bei dem Arbeitgeber der Antragstellerin/des Antragstellers abgefragt. Vor einem Auskunftsersuchen an den Arbeitgeber erhalten Sie in der Regel noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme.

Betroffenenrechte

Gemäß den Artikeln 15 – 21 DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO)
  • Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, haben Sie ein Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).

Sie haben die Möglichkeit, einen Widerspruch an folgende Stelle zu richten:

Stadt Friedrichshafen
vertreten durch Oberbürgermeister Simon Blümcke
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-0

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an folgende Stellen zu wenden:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter 
Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Friedrichshafen
Krailenshaldenstr. 44
70469 Stuttgart
Tel. +49 711 8108-11472

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Postfach 102932
70025 Stuttgart,

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Um einen Wohnberechtigungsschein erhalten zu können, sind die Antragstellerin/der Antragsteller zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Die Antragstellerin/der Antragsteller hat die antragsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Sofern dieser Pflicht nicht nachgekommen wird, ist die zuständige Gemeinde berechtigt, den Antrag abzulehnen.