Kategorie: Wirtschaft
Schlagwort: Gewerbe

Mai 1862 - Die zünftigen Meister Friedrichshafens entscheiden über die Verwendung des noch bestehenden Zunftvermögens.

Hintergrund

Grundlage hierfür war Art. 59 der Gewerbeordnung vom 12.02.1862. Bisheriger Zunftvorsteher war Kaufmann Ruepprecht. Ende des Treffens am 21.05.1862.

Nachweis

Seeblatt vom 17.05.1862.

Autor

Karl-Hermann Weidemann