Kategorie: Verwaltung
Schlagwort: Zollwesen

07. September 1822 - Von zehn Oberzollverwaltungen werden mit den Standorten Heilbronn, Stuttgart, Ulm und Friedrichshafen nur noch vier belassen.

Hintergrund

Nach dem Zollgesetz vom 18.08.1824 wurden Eingangs-, Ausgangs- und Durchfuhrzölle erhoben. Die Landesgrenzen Württembergs erstreckten sich auf 1.795 km, davon 383 km auf die Grenze der fast ganz eingeschlossenen hohenzollerischen Fürstentümer und 22,4 km Seegrenze.

Nachweis

Alfred Dehlinger, "Württembergisches Staatswesen", 2. Bd., Stuttgart 1953: III. Hauptteil, "Die Entwicklung der württenbergischen Staatswirtschaft", 3. Abschnitt, "Die Sonderbehörden der Staatswirtschaft".

Autor

Carmen Dienel