Schulsozialarbeit

In Friedrichshafen sind alle städtischen Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet. Die Ansprechpartner finden Sie in der Beschreibung der jeweiligen Schule in der Übersicht der Schulen unter der Trägeschaft der Stadt Friedrichshafen. Die Schulsozialarbeit wird über das Amt für Bildung, Erziehung und Soziale Arbeit an Schulen und Kindertagesstätten in Friedrichshafen (BES) koordiniert.

Warum gibt es Schulsozialarbeit?

  • Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich in der Schule wohlfühlen.
  • Die Schulsozialarbeit hilft, Probleme zu lösen.
  • Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Stärken zu entdecken.

Wie arbeitet Schulsozialarbeit?

  • Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter arbeiten an Schulen.
  • Sie haben ein eigenes Büro an der Schule.
  • Sie arbeiten unabhängig von der Schule.
  • Alle können zur Schulsozialarbeit kommen.
  • Es kostet nichts.
  • Alles bleibt vertraulich.

Was macht Schulsozialarbeit?

  • Für Schülerinnen und Schüler:
    • Hilfe bei Sorgen, Streit und Problemen
    • Gespräche und Beratung
    • Soziale Gruppenangebote und Spiele
    • Aktionen und Projekte zu verschiedenen Themen
    • Offene Angebote für alle

  • Für Eltern:
    • Hilfe und Beratung bei Erziehungsfragen
    • Unterstützung bei Problemen in der Familie

  • Für die Schule:
    • Die Schule soll ein Ort zum Wohlfühlen sein.
    • Schulsozialarbeit hilft, das Schulklima zu verbessern.
    • Sie arbeitet mit der Schule und anderen Fachstellen zusammen.

Schulsozialarbeit stellt als ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe einen eigenständigen pädagogischen Arbeitsbereich am Standort Schule dar. Sie ergänzt den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag durch sozialpädagogische Handlungskompetenzen, Arbeitsformen und Zielbestimmungen, die auf systemische Sichtweise, Ressourcenorientierung und Individualität aufbauen.

Schulsozialarbeit bezieht sich auf eine ganzheitliche, lebensweltbezogene und lebenslagenorientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen und Schüler. Sie hat sowohl einen präventiven als auch intervenierenden Auftrag im Sinne einer lebensweltorientierten Jugendhilfe und ist gesetzlich geregelt im §13a SGB VIII.

Zuständigkeit

Frau Schwennen
Abteilung Schulsozialarbeit
Abteilungsleiterin Jugendsozialarbeit
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Tel. +49 7541 203 53110
Mobil +49 151 10530880

Informationen & Sprechzeiten

Herr Butz
Abteilung Schulsozialarbeit
Abteilungsleiter Jugendsozialarbeit
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Tel. +49 7541 203 53109
Mobil +49 160 1056996

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Zielgruppe der Schulsozialarbeit besteht aus Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, und alle für die Schule und Schülerinnen und Schüler relevanten Institutionen.

Ablauf

Im Zusammenwirken mit der Institution Schule sowie den sozialpädagogischen Fachkräften werden junge Menschen in ihrer sozialen Entwicklung individuell unterstützt, Ressourcen genutzt und Kompetenzen gestärkt.

Handlungsfelder:

  • Beratung und Einzelfallhilfe von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Eltern und anderen Bezugspersonen bei individuellen Problemlagen und Anliegen
  • Sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen und Klassen und themenbezogene Projektarbeit
  • Offene, niederschwellige Angebote für alle jungen Menschen an der Schule
  • inner- und außerschulische Netzwerkarbeit, Kooperationen mit Kooperationspartnern innerhalb der Schule und im jeweiligen Sozialraum

Handlungsprinzipien: Die Handlungsprinzipien der Schulsozialarbeit bilden das fachliche Fundament, um als eigenständiges Angebot der Jugendhilfe im System Schule professionell agieren zu können. Sie sichern die Abgrenzung zum staatlichen Erziehungsauftrag der Lehrkräfte. Zentrale Handlungsprinzipien wie Vertraulichkeit, Neutralität/Parteilichkeit, Freiwilligkeit, Geschlechtergerechtigkeit, Niederschwelligkeit, Ressourcenorientierung und Systemorientierung gelten für sämtliche Handlungsfelder der Schulsozialarbeit.

Ziele und Schwerpunkte: Die Schwerpunkte der Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulen orientieren sich an gemeinsam vereinbarten Zielen, die in Zielvereinbarungen zwischen Fachabteilung und den einzelnen Schulen jährlich überprüft und festgehalten werden.

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 01.03.2026