Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)
Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Abteilung Mobilität und Verkehr
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52128
verkehrswesen@friedrichshafen.de
Stadt Friedrichshafen - Abt. Mobilität und Verkehr
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Der Handwerkerparkausweis wird nicht nur für den „klassischen“ Handwerker ausgestellt. Berechtigt sind Unternehmen, welche ihr Fahrzeug unmittelbar vor Ort zur Durchführung entsprechender Tätigkeiten benötigen. Reine Anlieferungen sind dabei nicht ausreichend.
In Friedrichshafen gibt zwei verschiedene Handwerkerparkausweise:
- Nur für Friedrichshafen gültig
- Für die Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen und Ravensburg gültig
Diese Ausweise unterscheiden sich hinsichtlich der Gebühren, aber auch der Zuständigkeit.
Die Handwerkerparkausweise nur für Friedrichshafen werden alle bei der Stadt Friedrichshafen ausgestellt. Der landkreisübergreifende Handwerkerparkausweis wird bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Firmensitzes ausgestellt. Sollte der Firmensitz außerhalb der Landkreise Bodensee, Sigmaringen oder Ravensburg liegen, kann der Antrag in jeder beliebigen Verkehrsbehörde dieser Landkreise gestellt werden.
Ablauf
- Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
- Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Sonstiges
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Nur Friedrichshafen: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 25 Euro pro Jahr
Landkreisübergreifend: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 75 Euro pro Jahr
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
- § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
- Gebühren-Nummer 264
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Freigabevermerk
23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Friedrichshafen