Handwerkerparkausweis
Es gibt zwei verschiedene Handwerkerparkausweise:
- Nur für Friedrichshafen gültig
- Für die Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen und Ravensburg gültig
Diese Ausweise unterscheiden sich hinsichtlich der Gebühren, aber auch der Zuständigkeit.
Die Handwerkerparkausweise nur für Friedrichshafen werden alle bei der Stadt Friedrichshafen ausgestellt. Der landkreisübergreifende Handwerkerparkausweis wird bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Firmensitzes ausgestellt. Sollte der Firmensitz außerhalb der Landkreise Bodensee, Sigmaringen oder Ravensburg liegen, kann der Antrag in jeder beliebigen Verkehrsbehörde dieser Landkreise gestellt werden.
Pro Ausweis können bis zu 4 Alternativfahrzeuge („Oder-Fahrzeuge“) eingetragen werden, dieser kann aber nicht gleichzeitig von allen Fahrzeugen benutzt werden. Der Ausweis gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Original im Fahrzeug ausgelegt werden. Der landkreisübergreifende Handwerkerparkausweis ist in allen drei Landkreisen gültig.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Frau Nothelfer
Abteilung Mobilität und Verkehr, Straßensondernutzung
Raum 1.06
Tel. +49 7541 203 52121
b.nothelfer@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Handwerkerparkausweis wird nicht nur für den „klassischen“ Handwerker ausgestellt. Berechtigt sind Unternehmen, welche ihr Fahrzeug unmittelbar vor Ort zur Durchführung entsprechender Tätigkeiten benötigen. Reine Anlieferungen sind dabei nicht ausreichend.
Ablauf
Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.
Sonstiges
Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.
Fristen
Mindestens 14 Tage vor der Inanspruchnahme
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Antrag Handwerkerparkausweis
Kosten
Nur Friedrichshafen: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 25 Euro pro Jahr
Landkreisübergreifend: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 75 Euro pro Jahr
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 10.11.2022