Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Abteilung Mobilität und Verkehr
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52128

Stadt Friedrichshafen - Abt. Mobilität und Verkehr
Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Ergänzung für Stadt Friedrichshafen

Der Handwerkerparkausweis wird nicht nur für den „klassischen“ Handwerker ausgestellt. Berechtigt sind Unternehmen, welche ihr Fahrzeug unmittelbar vor Ort zur Durchführung entsprechender Tätigkeiten benötigen. Reine Anlieferungen sind dabei nicht ausreichend.

In Friedrichshafen gibt zwei verschiedene Handwerkerparkausweise:

  • Nur für Friedrichshafen gültig
  • Für die Landkreise Bodenseekreis, Sigmaringen und Ravensburg gültig

Diese Ausweise unterscheiden sich hinsichtlich der Gebühren, aber auch der Zuständigkeit.

Die Handwerkerparkausweise nur für Friedrichshafen werden alle bei der Stadt Friedrichshafen ausgestellt. Der landkreisübergreifende Handwerkerparkausweis wird bei der zuständigen Verkehrsbehörde des Firmensitzes ausgestellt. Sollte der Firmensitz außerhalb der Landkreise Bodensee, Sigmaringen oder Ravensburg liegen, kann der Antrag in jeder beliebigen Verkehrsbehörde dieser Landkreise gestellt werden.

Ablauf

  • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

 

Sonstiges

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

Ergänzung für Stadt Friedrichshafen

Nur Friedrichshafen: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 25 Euro pro Jahr

Landkreisübergreifend: Erster Ausweis 100 Euro pro Jahr, jeder weitere Ausweis 75 Euro pro Jahr

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Ergänzung durch Stadt Friedrichshafen