Gewerberegisteranzeige online bearbeiten
Sie können Ihre Gewerberegisteranzeige hier online bearbeiten.
Wir bitten Sie zu beachten, dass wir auf Ihrer Gewerbeanzeige nach wie vor Ihre Unterschrift (bei juristischen Personen, die der gesetzlichen Vertreter) benötigen. Es ist daher bis zur Einführung einer digitalen Signatur erforderlich, dass Sie die als PDF-Datei generierte Gewerbeanzeige ausdrucken und uns unterschrieben an folgende Adresse zufaxen (Unterschrift muss vorhanden bzw. sichtbar sein) oder per Post zuschicken: (Gewerbeanzeigen von Personengesellschaften bitte zusammenheften)
Stadt Friedrichshafen
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Abt. Gewerbe- und Waffenwesen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Fax: 07541/ 20382131 oder 20382132
Ebenso übermitteln Sie uns auf diesem Weg bei Anmeldungen und Ummeldungen (nur bei Änderung der Tätigkeit) auch folgende Unterlagen
- bei im Handelsregister eingetragene Firmen/ Vereine: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
- bei natürlichen Personen: Kopie des Personalausweises
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben: Kopie der gültigen Erlaubnisurkunde (z.B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte)
- bei ausländischen Gewerbetreibenden: Kopie des Reisepasses/ Ausweises und ggf. Aufenthaltstitels
Zuständigkeit
Sachgebiet Gewerbe- und Waffenwesen, Märkte
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2130 (Gewerbe und Waffen) oder +49 7541 203-2122 (Märkte)
gewerbe.waffenwesen@friedrichshafen.de
marktwesen@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Sobald Ihre unterschriebene Gewerbeanzeige per Papier oder Fax sowie die dazu ggf. erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind, wird Ihnen nach einer Prüfung Ihrer Angaben eine Bestätigung Ihrer Gewerbeanzeige zusammen mit einem Gebührenschein per Post zugeschickt sofern Berichtigungen oder Änderung in der Meldung nicht mehr nötig sind. Ansonsten setzten wir uns mit Ihnen in Verbindung. Erst mit Erhalt dieser Bestätigung in Papierform (Gewerbeschein) ist Ihre Gewerbeanzeige erfolgreich und rechtswirksam abgeschlossen.
Sollte uns nach Übermittlung Ihrer elektronischen Gewerbeanzeige nicht innerhalb von vier Wochen das unterschriebene Formular (im Original oder per Fax) zugegangen sein, wird Ihre elektronische Gewerbeanzeige bei uns gelöscht. Ihr Gewerbe gilt in diesem Fall als nicht angezeigt und der Vorgang wäre von Ihnen zu wiederholen.
Für abgeschlossene und somit rechtswirksame Gewerbemeldungen erhalten Sie immer eine entsprechende Bestätigung in Papierform mit Siegel und Unterschrift. Dies geschieht i.d.R. nach Eingang des unterschriebenen Formulars per Post oder Fax mit allen notwendigen Unterlagen innerhalb von weniger Tagen.
Im Verfahren e-Bürgerdienste ist es auch möglich, dass Sie über einen Formularassistenten ohne elektronische Kommunikation eine Gewerbemeldung ausfüllen und danach eine fertige PDF-Datei erstellen können.
Bitte beachten Sie, dass bei dieser Verfahrensweise uns Ihre Gewerbeanzeige nicht elektronisch übermittelt wird und die Bearbeitung ggf etwas länger dauert.
Erforderliche Unterlagen
keine