Fliegende Bauten – Anzeige / Gebrauchsabnahme

Fliegende Bauten – etwa mobile Bühnen, Zelte, Tribünen oder Fahrgeschäfte – sind bauliche Anlagen, die wiederholt auf- und abgebaut und an unterschiedlichen Orten betrieben werden. Anders als dauerhaft errichtete Gebäude unterliegen sie besonderen rechtlichen Vorgaben, da sie nur vorübergehend an einem Standort genutzt werden, jedoch häufig von vielen Menschen besucht werden. Ziel der Regelungen ist es, ein hohes Maß an Sicherheit für Besucherinnen und Besucher sowie für Betreiber und Beschäftigte zu gewährleisten. Rechtsgrundlage für Fliegende Bauten ist in Deutschland vor allem die jeweilige Landesbauordnung (LBO) der Bundesländer. Für die Durchführung einer Gebrauchsabnahme bei Fliegenden Bauten ist die Anzeige und Antragstellung bei der Baurechtsbehörde nötig.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54701

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Prüfpflichtiger Fliegender Bau

  • Zelt über 75 m²
  • Bühnen mit Überdachung höher als 5 m und einer Grundfläche über 100 m²
  • Tribünen
  • Karusselle - Fahrgeschäfte
  • Mehrstöckige Verkaufsstände
  • Mobile Info LKW

Ablauf

  • Rechtzeitige (mind. 2 Wochen vorher) Anmeldung bzw. Anzeige bei der Baurechtsbehörde
    Bitte rufen Sie das nachfolgende Formular zur Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten ab und füllen Sie dieses vollständig aus. Über das Formular können alle erforderlichen Angaben zur geplanten Aufstellung, Nutzung und technischen Ausführung eingereicht werden. Achten Sie darauf, alle geforderten Unterlagen – wie Prüfbücher, statische Nachweise oder gegebenenfalls Lagepläne – beizufügen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

  • Termin Vereinbarung
    Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen wird der zuständige Sachbearbeiter einen Termin für die Gebrauchsabnahme festlegen.

  • Abnahme nach Aufbau

Fristen

Die Anzeige muss mind. 2 Wochen vorher erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Prüfbuch
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Angaben zur Veranstaltung, dem Veranstalter bzw. dem Kostenträger
  • Lageplan und Bestuhlungsplan mit Flucht- und Rettungswegen

Kosten

Die Gebrauchsabnahme ist kostenpflichtig und wird vom Veranstalter getragen. Abgerechnet wird gem. der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Friedrichshafen nach § 4 Abs. 3

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 25.02.2026