Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
Die den Schulbetrieb ergänzenden Betreuungsangebote für Schulkinder im Grundschulalter unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf.
Mögliche Formen sind:
- Verlässliche Grundschule
- Flexible Nachmittagsbetreuung
- Hort und Hort an der Schule
Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot an einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen, Gemeinden, Städten oder Schulsekretariaten. Informieren können Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Gemeinde oder Stadt, ob die Grundschule Ihres Kindes die von Ihnen benötigte Betreuung anbietet.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beschlossen, das am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.
Der Anspruch besteht an allen fünf Werktagen im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich und richtet sich gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.
Die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger (beispielsweise Fördervereine oder Kirchen) für Schulkinder ergänzen den Schulbetrieb sowie die Angebote der Horte. Die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger, während die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt ist.
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot an einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulen in den Schulsekretariaten. Informieren können Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Kontakt: BE-FN Betreuung an Schulen in Friedrichshafen e. V., Merianstraße 1-2, 88045 Friedrichshafen, Tel. +49 7541 38582-50, info@be-fn.de, www.be-fn.com
Zuständigkeit
Aufgabenbereich Schulkindbetreuung
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 56510
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der Klassenstufe 1 an Grundschulen, in der Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder in einer Juniorklasse.
Ablauf
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Anmeldung
- Bedarf für ergänzende Betreuung bis 15. März 2026 im Schulsekretariat anmelden
- Weitere Informationen und Formulare erhalten Familien über die jeweilige Schule
- Bedarfsmeldung ist keine automatische Zusage für einen Betreuungsplatz
Sonstiges
keine
Fristen
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Bedarf für ergänzende Betreuung bis 15. März 2026 im Schulsekretariat anmelden
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z. B. Mittagessen, Freizeitangebot)
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
- Ergänzende Betreuung ist entgeltpflichtig: 6,00 Euro pro Monat je gebuchtem Betreuungsmodul im Schuljahr 2026/2027
Rechtsbehelf
Die Angaben dienen der Information. Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt im Rahmen eines Vertragsabschlusses zwischen den Personensorgeberechtigten des Kindes und dem jeweiligen Einrichtungsträger.
Freigabevermerk
05.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Friedrichshafen