Bebauungsplan Nr. 216 „Zeltlager Seemoos“

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 216 „Zeltlager Seemoos“ wurde vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen in der Sitzung vom 23.06.2025 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. 
Mit der Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung am 06.05.2026 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft.

Der Bebauungsplan ist auch im Geodatenportal der Stadt Friedrichshafen unter: https://www.gisserver.de/friedrichshafen/ abrufbar. 

Auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie einfach unsere News und Sie werden automatisch benachrichtigt.