Schulkindbetreuung in Friedrichshafen

Die Schulkindbetreuung in Friedrichshafen ergänzt den Unterricht an den Grundschulen und unterstützt Familien dabei, Schule und Alltag gut miteinander zu vereinbaren. Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt schrittweise der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter.

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Damit wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder eingeführt. 

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird schrittweise der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Der Betreuungsanspruch umfasst bis zu acht Stunden täglich von Montag bis Freitag während der Schulzeit, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Eltern entscheiden selbst, in welchem Umfang sie dieses Angebot für ihr Kind nutzen möchten. Der Anspruch wird durch den Unterricht sowie durch verbindliche schulische Angebote, beispielsweise an Ganztagsgrundschulen, erfüllt.

Weitere Hintergründe zum Rechtsanspruch:

Ergänzende Betreuungsangebote

Reicht die tägliche Schulzeit nicht bis zu acht Stunden oder handelt es sich um eine Halbtagsschule, kann der zusätzliche Betreuungsbedarf durch ein ergänzendes Betreuungsangebot abgedeckt werden. In Friedrichshafen wird dieses Angebot im Auftrag der Stadt vom Verein Be-FN Betreuung an Schulen in Friedrichshafen e. V. organisiert. Die Betreuungsangebote stehen im Schuljahr 2026/2027 allen Kindern der Jahrgangsstufe 1 an städtischen Grundschulen sowie an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren offen.

Kontakt: 
BE-FN Betreuung an Schulen in Friedrichshafen e. V.
Merianstraße 1-2
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 38582-50
 
www.be-fn.com 

Anmeldung

Familien, die ein ergänzendes Betreuungsangebot nutzen möchten, werden gebeten, ihren Bedarf bis 15. März 2026 im Sekretariat der Schule ihres Kindes anzumelden. Weitere Informationen und Formulare erhalten sie rechtzeitig über die jeweilige Schule. Die Einhaltung dieser Frist ist notwendig, um eine bedarfsgerechte Organisation der Betreuung zu ermöglichen. Die Bedarfsmeldung stellt noch keine automatische Zusage für einen Betreuungsplatz dar.

Kosten

Die ergänzende Betreuung ist entgeltpflichtig. Für jedes gebuchte Betreuungsmodul wird im Schuljahr 2026/2027 ein monatliches Entgelt von 6,00 Euro erhoben.

Weitere Informationen

Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot einer Schule und die jeweiligen Bedingungen erhalten Sie bei den Schulsekretariaten oder auf der Homepage der jeweiligen Schule. Übersicht der Schulen in Friedrichshafen

Tipp: Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot an einer Schule und die Vertragsbedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulen in den Schulsekretariaten. Informieren können Sie sich auch auf der Homepage der jeweiligen Schule.

Ansprechpartner in der Stadtverwaltung

Aufgabenbereich Schulkindbetreuung
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Informationen & Öffnungszeiten