Förderpreis für junge Künstlerinnen und Künstler

Die Stadt Friedrichshafen vergibt aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung seit 2001 jährlich Förderpreise für junge Künstlerinnen und Künstler, die einen Friedrichshafen-Bezug vorweisen können und die sich an der Schnittstelle ihres Werdegangs, das heißt in einer künstlerischen Ausbildung befinden oder die am Übergang in eine künstlerische Berufstätigkeit stehen.

Trägerin oder Träger eines Förderpreises können alle künstlerisch Tätigen sein, deren hervorragende Begabung durch erheblich über dem Durchschnitt liegende künstlerische Leistungen nachgewiesen ist und auch für die Zukunft bedeutsame Leistungen erwarten lässt.

Die Verleihung der Förderpreise soll den Empfängerinnen und Empfängern die Möglichkeit geben, sich künstlerisch weiterzubilden, besondere künstlerische Arbeiten durchzuführen und ihr Werk der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Liste der bisherigen Preisträger

Zuständigkeit

Herr Dr. Gerlitz
Kulturbüro mit Stadtorchester
Künstlerförderpreis
Tel. +49 7541 203 3303

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind junge Künstlerinnen und Künstler, die bereits einen qualifizierten Ausbildungsweg aufgenommen oder abgeschlossen haben und mindestens eine eigenständige Präsentation ihres künstlerischen Schaffens vorweisen können. Gefördert werden können ausschließlich Personen, die in einer Beziehung zur Stadt Friedrichshafen stehen, sei es künstlerisch, beruflich, örtlich oder biographisch.

Das Höchstalter für Bewerbende ist in allen künstlerischen Sparten maximal 35 Jahre.

Eingeladen zur Bewerbung sind Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Das gesamte Spektrum der Bildenden Künste, Darstellenden Künste/Film, Literatur/Wort und Musik sowie interdisziplinär arbeitende Künstlerinnen und Künstler finden gleichwertige Berücksichtigung.

Kollektive und Gemeinschaften von Künstlerinnen beziehungsweise Künstlern können sich ebenfalls bewerben. Für alle Mitglieder der Gruppe gilt das obengenannte Höchstalter.

Ablauf

Die Entscheidung über die Verleihung der Förderpreise erfolgt durch eine Jury. Das Kulturbüro legt in Abstimmung mit der Kulturdezernentin beziehungsweise dem Kulturdezernenten dem Kultur- und Sozialausschuss des Gemeinderates der Stadt Friedrichshafen einen Vorschlag über die Zusammensetzung der Jury vor.

Die Verleihung der Preise nimmt die Kulturdezernentin beziehungsweise der Kulturdezernent zusammen mit der Jury im Rahmen eines öffentlichen Festaktes vor.

Die Preisverleihung findet am 20.10.2024, um 19 Uhr im Kiesel im 42 statt.

Sonstiges

Eine mehrmalige Bewerbung in verschiedenen Jahren ist möglich.

Fristen

Der Bewerbungszeitraum für 2024 ist bereits abgelaufen.

Erforderliche Unterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sollen den Werdegang und das bisherige künstlerische Schaffen dokumentieren. Dazu gehören

  • ein formloses Bewerbungsschreiben,
  • ein Lebenslauf mit Angaben über den künstlerischen Werdegang,
  • eine Auflistung über die bisherige eigenständige Präsentation des künstlerischen Schaffens (z. B. Auftritte, Ausstellungen, Vorstellungen, Publikationen)
  • und je nach Sparte unterschiedliche Arbeitsproben.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 01.08.2024