Datenschutzinformation Stadtplanung

im Rahmen der Bauleitplanung, von Satzungen und Planungen nach dem Allgemeinen Städtebaurecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Rahmen von Satzungen nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 sowie § 74 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

Dabei handelt es sich insbesondere um Verfahren der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem ersten Kapitel des BauGB, Allgemeines Städtebaurecht sowie Verfahren städtebaulicher Planungen und städtebaulicher Entwicklungskonzepte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und Planungen, die im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Anwendung finden. Des Weiteren findet die Datenschutzinformation auf Satzungen nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 sowie § 74 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 LBO Anwendung.

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden.

Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Wahrung Ihrer Privatsphäre. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung und des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlich
Stadt Friedrichshafen
vertreten durch: Oberbürgermeister Andreas Brand
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-0

Zuständiges Fachamt
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Abteilung Stadtplanung
Telefon +49 7541 203-4601

Datenschutzbeauftragter

Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Friedrichshafen
Krailenshaldenstraße 44
70469 Stuttgart
Tel. +49 711 8108-14444

2. Zwecke der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung oben genannter Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Gemeinderat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Ziffer 6) nach den Vorgaben der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO sowie der Hauptsatzung der Stadt Friedrichshafen und der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen und seiner Ausschüsse vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 e und Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 4 Landesdatenschutzgesetz – LDSG).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3, § 1 Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz BauGB.

4. Von der Verarbeitung betroffene Personen

Von der Verarbeitung betroffen ist die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und förmliches Beteiligungsverfahren). Sie meint jedermann, das heißt jede natürliche oder juristische Person, die in ihren Rechten oder Interessen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an der Bauleitplanung hat oder dies zeigt.

5. Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten von Personen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen abgegeben haben,
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind.

6. Empfänger

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

  • Dem Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen und seinen Ausschüssen sowie den Ortschaftsräten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung (gemäß Gemeindeordnung für Baden-Württemberg – GemO, Hauptsatzung der Stadt Friedrichshafen und Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen und seiner Ausschüsse). Die in den Stellungnahmen enthaltenen Namen und Adressdaten werden in den Beschlussvorlagen anonymisiert. Die Stellungnahmen werden nur mit der Lagebezeichnung des Grundstücks (Straße, Hausnummer oder Flurstücknummer) und einer Kennziffer versehen.
  • höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB).

7. Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer gerichtlichen Überprüfung (zum Beispiel Normenkontrollklage) kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

8. Rechte der Betroffenen

Sie haben, soweit keine gesetzliche Regelung dem gegenüber steht, das Recht Auskunft zu erhalten über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Verarbeitung einzuschränken oder zu widerrufen, sowie ihre von uns gespeicherten personenbezogenen Daten bei Bedarf korrigieren oder löschen zu lassen. Zusätzlich besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, .