Datenschutz Kommunalabgaben Stadt Friedrichshafen

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Abgabenverwaltung (Stand: 18.05.2021)

Vorwort

Die Stadt Friedrichshafen erhebt verschiedene Steuern (z. B. Hundesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer). Für die Verwaltung dieser Abgaben müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Im Abgabenverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Körperschaft (z. B. Verein, Kapitalgesellschaft), einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind veränderte Daten, die nicht mehr einer Person zugeordnet werden können oder Daten, die durch Schutzmaßnahmen Rückschlüsse auf die Betroffenen ausschließen (anonymisierte Daten).

Wenn die Stadt Friedrichshafen personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erhebt, speichert, verwendet, weiterverarbeitet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer gelten. Für diese Steuerarten liegt ein gesondertes Informationsschreiben vor.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?
  2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?. 2
  3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
  4. Wie verarbeiten wir diese Daten?
  5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
  6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?
  7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
  8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

1. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Stadt Friedrichshafen, vertreten durch den Oberbürgermeister, richten. Sie können diese Fragen auch unmittelbar an die innerhalb der Stadtverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Abgabe zuständige Steuerabteilung bzw. Stadtkasse richten.

Die Kontaktdaten der Stadt Friedrichshafen lauten:

Verantwortlicher

Stadt Friedrichshafen, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Brand, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, Telefon +49 7541 203-0, E-Mail:

Fachabteilungen

Stadt-und Stiftungspflege, Abteilung Steuern, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen,
Telefon +49 7541 203-1230, E-Mail:

Stadt-und Stiftungspflege, Abteilung Stadtkasse, Schanzstraße 5, 88045 Friedrichshafen,
Telefon +49 7541 203-1301, E-Mail:

Datenschutzbeauftragter

Externer behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Friedrichshafen, Krailenshaldenstraße 44,
70469 Stuttgart, Telefon: +49 711 8108-14444, E-Mail:

2. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Um unsere Aufgabe zu erfüllen, Abgaben nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze (die die Verwaltung von Abgaben regeln) gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 3 Absatz 1 Nr. 3 a Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 85 der Abgabenordnung).

Ihre personenbezogenen Daten werden in dem Abgabenverfahren verarbeitet bzw. weiterverarbeitet, für das sie erhoben bzw. zur Weiterverarbeitung übermittelt wurden (§§ 4, 5 und 7 Landesdatenschutzgesetz). In den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen wir die zur Durchführung eines Abgabenverfahrens erhobenen oder an uns übermittelten personenbezogenen Daten auch für andere abgabenrechtliche oder nichtabgabenrechtliche Zwecke verarbeiten (Weiterverarbeitung nach §§ 5 und 7 Landesdatenschutzgesetz).

Beispiel zur Verarbeitung:

  • Sie informieren uns über Ihre neue Anschrift oder eine neue Bankverbindung. Diese Daten werden im Abgabenverfahren verarbeitet.
  • Die mit der Hundesteueranmeldung von der Stadt Friedrichshafen erhobenen Daten werden bei der Hundesteuerveranlagung verarbeitet.

3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B.
    • Vor- und Nachname,
    • Firma oder andere Unternehmens- oder Gesellschaftsbezeichnung, Handelsregisternummer,
    • Vor- und Nachname des/der (gesetzlichen) Vertreter(s), des/der Bevollmächtigten, des/der Geschäftsführer(s), des/der Gesellschafter(s),
    • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Buchungs- oder Kassenzeichen.
  • Für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben erforderliche Informationen, z. B.
    • Bemessungsgrundlagen (z. B. Anzahl der Hunde, Wohnfläche und Baujahr der Wohnung),
    • Bankverbindung,
    • Angaben über geleistete oder erstattete Abgaben und Vorauszahlungen,
    • Angaben über abgegebene Steuererklärungen, gestellte Anträge sowie Rechtsbehelfe.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten“, erheben wir nur dann, wenn dies für das Abgabenverfahren erforderlich ist. So benötigen wir z. B. Angaben über bestimmte Behinderungen, um eine Befreiung von der Hundesteuer gewähren zu können.

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre Steuererklärungen, Mitteilungen und Anträge sowie Ihre SEPA-Lastschriftmandate.

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiel:

  • unser Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt, Abteilung Bürgerserviceübermittelt uns Meldedaten.
  • Außerdem erhalten wir abgabenrelevante Informationen von anderen Kommunen.
  • Können wir einen abgabenrelevanten Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern bei der Steuerabteilung, die die Grundsteuer verwaltet; Auskunftsersuchen an die Nachlassgerichte bei der Ermittlung von Erben). Im Vollstreckungsverfahren können wir Daten bei Drittschuldnern (z. B. Kreditinstitut oder Arbeitgeber) erheben.
  • Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

4. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Im weitgehend automationsgestützten Abgabenverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in zumeist maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Abgabe zugrunde gelegt. Wir bedienen uns dabei der Dienstleistungen durch die Anstalt öffentlichen Rechts Komm.One, die die Daten in unserem Auftrag verarbeitet. Sowohl wir als auch das Komm.One setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Abgabenverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir dann an andere Personen oder Stellen (z. B. an Finanzämter, Verwaltungsgerichte, Rechtsaufsichtsbehörden oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiel:

Mitteilung der Namen und Anschriften von Hundehaltern an andere Behörden und Schadensbeteiligte in Schadensfällen und bei Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt.

6. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir so lange speichern, wie sie für das Abgabenverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind grundsätzlich die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen (§ 3 Absatz 1 Nr. 4 c Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit §§ 169, 170 Absatz 1 bis 3 und 171 Absatz 1 bis 4 und 6 bis 14 der Abgabenordnung sowie § 3 Absatz 1 Nr. 5 a Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung).

Wir dürfen Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige Abgabenverfahren zu verarbeiten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit § 88 a der Abgabenordnung).

7. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung. 

  • Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Abgabenart, das betroffene Veranlagungsjahr und ein Hinweis, ob es um die Festsetzung der Abgabe oder um Zahlungsangelegenheiten geht) gemacht werden.

  • Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

  • Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. oben 6.).

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse (z. B. gesetzmäßige und gleichmäßige Abgabenveranlagung) besteht.

  • Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Abgabenverfahrens).

  • Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de.

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen (§§ 9 und 10 Landesdatenschutzgesetz). Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

8. Wo bekommen Sie weitergehende Informationen?

Weitergehende Informationen können Sie

  • dem BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 8. Februar 2019 (siehe Bundes-steuerblatt 2019 Teil I S. 90, und auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (siehe https://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Abgabenordnung - BMF-Schreiben/Allgemeines) sowie
  • der Broschüre „Die Kommunen und ihre Einnahmen“ (siehe https://fm.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik Service – Publikationen)
  • der Broschüre „Steuern von A bis Z“ (siehe https://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Themen - Service - Publikationen - Broschüren)
  • dem Serviceportal Baden-Württemberg (siehe https://www.service-bw.de unter dem Stichwort Datenschutz)
  • den Internetseiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

entnehmen. Die Vorschriften der Abgabenordnung finden Sie u. a. unter https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/, die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes u. a. unter https://www.landesrecht-bw.de/kommunalabgabengesetz/.

Kontakt

Abteilung Steuern
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 1230

Informationen & Öffnungszeiten
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