Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

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Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Friedrichshafen in der Sondernutzungsatzung mit den Sondernutzungsrichtlinien und der Polizeiverordnungen aufgenommen.

Sie bestimmen u. a.

  • welche Institutionen plakatieren dürfen,
  • es darf nur für Veranstaltungen plakatiert werden
  • Größe und Anzahl der Plakate,
  • Plakatierungsorte und -dauer.

Ablauf

Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis mit den zugehörigen Plakataufklebern. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Sonstiges

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Fristen

Mindestens 14 Tage vor der Plakatierung

Erforderliche Unterlagen

  • Plakatierungsantrag
  • Plakatmuster

Kosten

45,00 Euro für die Plakatierung (Sondernutzung) zzgl. 25,00 Euro Verwaltungsgebühr

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 11.11.2022

Zugehörige Lebenslagen

* Onlineantrag mit Service-Konto: Die Stadt Friedrichshafen bietet mit Hilfe des Landesportals service-bw den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihr Anliegen sicher und verschlüsselt online abzuwickeln. Voraussetzung dafür ist die Nutzung des kostenlosen Servicekontos auf service-bw.