Einzelfallbeihilfen der Stiftungen
Einzelfallbeihilfen für Menschen in besonderen Notlagen aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung
Kontakt: Tel.: +49 7541 203-3103/-3105, Fax: +49 7541 203 83103/-83105
Die Einzelfallbeihilfe ist eine Unterstützung im Sinne der Mildtätigkeit für wirtschaftlich hilfsbedürftige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Friedrichshafen.
Die wichtigsten Voraussetzungen einer Einzelfallbeihilfe:
- nur für Personen die in Friedrichshafen wohnhaft und gemeldet sind
- eine Unterstützung kann nur gewährt werden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung anderer Einrichtungen zur Kostenübernahme oder Beteiligung besteht
- das monatliche Familieneinkommen liegt innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenzen nach den Richtlinien der Zeppelin-Stiftung
Einzelfallbeihilfen der Barbara-Mügel-Stiftung
Kontakt: Tel.: +49 7541 203-3103/-3105, Fax: +49 7541 203 83103/-83105
Die Barbara-Mügel-Stiftung: Perspektiven für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung in unserer Stadt. Von Nachhilfeunterricht bis zur tiergestützten Therapie, spezielle Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Spielzeug - Die individuelle Unterstützung der Barbara-Mügel-Stiftung richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen.
Unterstützt werden:
- Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung,
- die in Friedrichshafen wohnen und
- deren soziale Lage notwendige Maßnahmen nicht zulassen.
Eine Unterstützung kann nur gewährt werden, sofern keine gesetzliche Verpflichtung anderer Einrichtungen zur Unterstützung oder Beteiligung besteht.
Aktion Gemeinsinn Ailingen
Kontakt: Tel. 07541 507-141 bzw. -140
Die Stiftung „Aktion Gemeinsinn Ailingen" ist darauf ausgerichtet, Ailinger Familien und Menschen in Notlagen zu helfen. Im Jahr werden so zwischen 5.000 EUR und 8.000 EUR aus dem Spendentopf ausbezahlt.
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Karl-Maria-Heim-Stiftung Kluftern
Kontakt: Tel. 07544 95900-11
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Verwirklichung des Stiftungszweckes beschränkt sich auf das Gebiet der früheren Gemeinde Kluftern und zwar insbesondere durch:
- die Förderung der Geselligkeit, Unterhaltung und der kulturellen Bedürfnisse alter Menschen
- die Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge
- die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
- die Förderung kultureller Zwecke.
Voraussetzungen
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Friedrichshafen gewähren die Stiftungen auf Antrag individuelle finanzielle Beihilfen und Darlehen in besonderen Notlagen.
Ablauf
Der Ablauf ist abhängig vom Einzelfall. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Abhängig vom Einzelfall
Rechtsgrundlage
Kontakt
Amt für Soziales, Familie & Jugend
Abteilung Soziale Dienste
Adenauerplatz
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-3121
Fax +49 7541 203-83121
Informationen & Öffnungszeiten
Abteilung Wirtschaftliche Hilfen
Sachgebiet Leistungen der Zeppelin-Stiftung
Adenauerplatz
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-3102
Fax +49 7541 203-83102
leistungen-zeppelin-stiftung@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
Fax +49 7541 507-200
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0
Fax +49 7544 95900-19
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten