Ausfall von Onlineanträgen
Aktuell können viele Onlineprozesse auf der landesweiten Service-Plattvorm service-bw.de nicht genutzt werden. Davon betroffen sind auch zahlreiche Online-Anträge, die auf unserer Website zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die in der Dienstleistung unter „Zuständigkeit“ angegebene Dienststelle.Mehr
Förderung von Seniorenausfahrten und Seniorennachmittage
Die Stadt Friedrichshafen bezuschusst aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung eine mehrtägige Seniorenausfahrt pro Jahr (bis max. drei Tage) oder drei eintägige Seniorenausfahrten pro Veranstalter ab 01.01.2005 bis auf weiteres und stets widerruflich mit 8,00 EUR pro Teilnehmer und Tag. Der Zuschuß ist auf Teilnehmer aus Friedrichshafen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und auf gemeinnützige Träger (die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen!) und Jahrgängervereinigungen beschränkt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht. Auf Verlangen sind Einzelnachweise vorzulegen. Die Träger können die Zuschüsse nach sozialen Gesichtspunkten verteilen.
Die Stadt Friedrichshafen bezuschusst ab 01.01.2005 bis auf weiteres und stets widerruflich aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung die Durchführung von sechs Seniorennachmittagen pro Jahr und Veranstalter mit 3,00 EUR pro Teilnehmer. Der Zuschuß ist auf Teilnehmer aus Friedrichshafen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und auf gemeinnützige Träger(die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen!) und Jahrgängervereinigungen beschränkt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht. Auf Verlangen sind Einzelnachweise vorzulegen. Die Träger können die Zuschüsse nach sozialen Gesichtspunkten verteilen.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Sachgebiet Leistungen der Zeppelin-Stiftung
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-3102
Fax +49 7541 203-83102
leistungen-zeppelin-stiftung@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0
Fax +49 7541 507-200
info@ailingen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Siehe Richtlinien
Ablauf
Die Anträge sind am 30.04. und 31.10. eines jeden Jahres für den zurückliegenden sechsmonatigen Zeitraum zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
siehe oben
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
19.03.2012 Stadt Friedrichshafen