Richtlinien über die Bezuschussung von Seniorenausfahrten und der Seniorennachmittage

Richtlinien über die Bezuschussung von Seniorenausfahrten und der Seniorennachmittage

  1. Die Stadt Friedrichshafen bezuschusst aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung eine mehrtägige Seniorenausfahrt pro Jahr (bis max. drei Tage) oder drei eintägige Seniorenausfahrten pro Veranstalter ab 01.01.2005 bis auf weiteres und stets widerruflich mit 8,00 EUR pro Teilnehmer und Tag. Der Zuschuss ist auf Teilnehmer aus Friedrichshafen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und auf gemeinnützige Träger (die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen!) und Jahrgängervereinigungen beschränkt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht. Auf Verlangen sind Einzelnachweise vorzulegen. Die Träger können die Zuschüsse nach sozialen Gesichtspunkten verteilen.
  2. Die Stadt Friedrichshafen bezuschusst ab 01.01.2005 bis auf weiteres und stets widerruflich aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung die Durchführung von sechs Seniorennachmittagen pro Jahr und Veranstalter mit 3,00 EUR pro Teilnehmer. Der Zuschuss ist auf Teilnehmer aus Friedrichshafen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und auf gemeinnützige Träger (die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen!) und Jahrgängervereinigungen beschränkt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht. Auf Verlangen sind Einzelnachweise vorzulegen. Die Träger können die Zuschüsse nach sozialen Gesichtspunkten verteilen.
  3. Die Anträge sind am 30.04. und 31.10. eines jeden Jahres für den zurückliegenden sechsmonatigen Zeitraum zu stellen.