Vermietung städtischer Hallen
Einige der 20 Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen in Friedrichshafen können von Vereinen, Firmen und Privatpersonen für Sport, Veranstaltungen oder sonstige Nutzungen angemietet werden. Die Vergabe richtet sich nach den städtischen Belegungsregeln; für die Nutzung fallen je nach Halle, Nutzungsart und Dauer Benutzungsentgelte an.
Zuständigkeit
Abteilung Sport und Vereine
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
sport@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Ablauf
Prüfen Sie, welche Halle für Ihre Veranstaltung oder Nutzung geeignet ist und nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Hallenvergabe beziehungsweise der Ortsverwaltung auf. Detaillierte Infos zu den mietbaren Hallen und den Ansprechpartner finden Sie unter www.friedrichshafen.de/hallenvermietung.
Stellen Sie den Belegungswunsch schriftlich.
Die Belegung erfolgt einheitlich im gesamten Stadtgebiet, damit eine verbindliche und verlässliche Vergabe gewährleistet werden kann. Die Stadt prüft die Verfügbarkeit und die Zulässigkeit der Nutzung nach den Belegungsregeln.
Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls schriftlich.
Bei der Vergabe haben bestimmte Nutzungen Vorrang: Vereinssport geht grundsätzlich anderen Gruppen vor; bis 17 Uhr haben Schulen Vorrang. Wochenenden sind vorrangig für Wettkampf- und Ligabetrieb sowie Lehrgänge vorgesehen.
Fristen
Anfragen sollten möglichst frühzeitig gestellt werden.
Kosten
Die Kosten richten sich nach Nutzungsdauer, Anlagentyp und Nutzergruppe. Die Mindestnutzungszeit beträgt bei Veranstaltungen 60 Minuten, beim Trainingsbetrieb 45 Minuten; abgerechnet wird je angefangene halbe Stunde.
Detaillierte Infos unter www.friedrichshafen.de/hallenvermietung.
Rechtsbehelf
keine Angabe
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 18.05.2026