Am Fasnetssamstag (14. Februar) kommt es zu geänderten Öffnungszeiten in den Rathäusern, Ortsverwaltungen und einzelnen städtischen Einrichtungen. Zu den Details
Vergnügungssteuer
Die Stadt Friedrichshafen erhebt eine Vergnügungssteuer gemäß der aktuellen Vergnügungssteuersatzung.
Zuständigkeit
Abteilung Steuern
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 51230
steueramt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Was genau der Vergnügungssteuer unterliegt, entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergügungssteuersatzung.
Ablauf
siehe § Anzeige- und Meldepflichten (Vergnügungssteuersatzung)
Sonstiges
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Gemeindeordnung in Verbindung mit §§ 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Friedrichshafen
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 10.11.2021