Am Fasnetssamstag (14. Februar) kommt es zu geänderten Öffnungszeiten in den Rathäusern, Ortsverwaltungen und einzelnen städtischen Einrichtungen. Zu den Details

Vergnügungssteuer

Die Stadt Friedrichshafen erhebt eine Vergnügungssteuer gemäß der aktuellen Vergnügungssteuersatzung.

Zuständigkeit

Abteilung Steuern
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 51230

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Was genau der Vergnügungssteuer unterliegt, entnehmen Sie bitte der aktuellen Vergügungssteuersatzung.

Ablauf

siehe § Anzeige- und Meldepflichten (Vergnügungssteuersatzung)

Sonstiges

keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 10.11.2021