Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen
Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.
Zuständigkeit
Abteilung Standesamt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52171
standesamt@friedrichshafen.de
Online Termin Standesamt
Informationen & Öffnungszeiten
Standesamt – Außenstelle Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507 140
Tel. +49 7541 507 141
standesamt@ailingen.de
Website Ailingen
Informationen & Öffnungszeiten
Standesamt – Außenstelle Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-11 oder +49 7544 95900-12
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Website Kluftern
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Die verstorbene Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen oder
- die verstorbene Person hat sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten und war
- asylberechtigt,
- staatenlos,
- heimatlose Ausländerin beziehungsweise heimatloser Ausländer oder
- ausländischer Flüchtling.
Ablauf
Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:
- die Eltern der verstorbenen Person
- ihre Kinder
- ihr Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise ihre Ehefrau oder Lebenspartnerin
- jede andere Person, die ein rechtliches Interesse an der Beurkundung geltend machen kann
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist
Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.
Sonstiges
keine
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung und, wenn nötig, Legalisation beziehungsweise Apostille
- Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil, Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft)
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländerinnen und Ausländern sowie ausländischen Flüchtlingen: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der antragsberechtigten Person
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Kosten
- EUR 80,00
- Sterbeurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: je EUR 20,00
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
15.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg