SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Besonders bei wiederkehrenden Forderungen (z. B. Steuern, Kindergartengebühren, ...) werden die Zahlungstermine nicht vergessen. Sind Sie mit der Abbuchung nicht einverstanden, können Sie das SEPA-Basislastschriftmandat innerhalb von sechs Wochen bei Ihrer Bank widerrufen. Der eingezogene Betrag wird dann auf Ihr Konto zurück gebucht.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Abteilung Stadtkasse
Schanzstraße 5
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 51301
stadtkasse@friedrichshafen.de
Online-Termin Stadtkasse
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
Ablauf
Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie das Mandat online oder schriftlich erteilen.
Wenn Sie es schriftlich erteilen:
- Füllen Sie das Ihnen von der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular vollständig aus.
- Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie es im Original per Post an die zuständige Stelle.
Sonstiges
Keine
Fristen
Keine
Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:
- Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
zeitnah
Rechtsbehelf
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Freigabevermerk
Stand: 06.10.2022
Verantwortlich: Finanzministerium, Innenministerium
Ergänzung durch Stadt Friedrichshafen