Schwerbehinderten-Ausweis beantragen
Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen – Leichte Sprache
Menschen können eine oder mehrere Behinderungen haben.
Zum Beispiel:
- wegen einer Krankheit
- wegen einem Unfall
- seit der Geburt
Nachteils-Ausgleich
Menschen mit Behinderung können Hilfe bekommen.
Diese Hilfe heißt Nachteils-Ausgleich.
Dafür muss der Grad der Behinderung fest-gestellt werden.
Grad der Behinderung
Den Grad der Behinderung stellt in Friedrichshafen
das Versorgungs-Amt im Landrats-Amt.fest.
Dafür werden alle Behinderungen angeschaut.
Ein Mensch gilt als schwer-behindert:
wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 ist.
Adresse vom Versorgungsamt im Landrats-Amt:
Versorgungsamt
Glärnischstraße 1–3
88045 Friedrichshafen
E-Mail: Versorgungsamt@bodenseekreis.de
Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen
Einen Schwer-Behinderten-Ausweis kann man beantragen:
- wenn die Behinderung länger als 6 Monate besteht.
Sie können den Antrag:
- schriftlich,
- persönlich oder
- online stellen.
Das Formular bekommen Sie:
- beim Versorgungsamt und
- im Internet.
Füllen Sie den Antrag vollständig und gut lesbar aus.
Hilfe bieten:
- das Landratsamt
- die Stadt oder Gemeinde
- das Integrationsamt
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Versorgungsamt
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Versorgungsamt@bodenseekreis.de (Versorgungsamt)
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Behinderung besteht voraussichtlich länger als sechs Monate.
Ablauf
Sie müssen die Feststellung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle steht Ihnen auch ein Onlineantrag zur Verfügung.
Das Formular erhalten Sie dort oder auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Stuttgart. Dort können Sie auch eine Ausfüllhilfe und ein Merkblatt herunterladen. Stellen Sie den Antrag persönlich, fertigt die zuständige Stelle eine Niederschrift an.
Tipp: Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig und gut leserlich aus. Das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder das Integrationsamt helfen Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände ein (zum Beispiel Kündigung), sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.
Das Amt wertet die von Ihnen vorgelegten ärztlichen Unterlagen aus und zieht bei Bedarf auch weitere Befundberichte von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei, wenn Sie die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht im Antragsformular unterschrieben haben.
Danach erhalten Sie vom Landratsamt einen Feststellungsbescheid - auch, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt. Der Feststellungsbescheid enthält
- die einzelnen Behinderungen,
- den Grad der Behinderung (GdB) und
- die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen).
Beträgt der festgestellte GdB 50 oder mehr, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.
Erforderliche Unterlagen
Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie Ihrem Antrag folgendes beilegen:
- umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles oder
- Ihre hausärztlichen Untersuchungsunterlagen, zum Beispiel:
- Facharztbriefe
- Krankenhausberichte
- Kurschlussgutachten
- Röntgenbefunde
Hinweis: Ärztliche Bescheinigungen, die nur die geäußerten Klagen und Beschwerden enthalten, reichen nicht aus.
Kosten
keine
Hinweis: Soweit Ihnen Kosten für die eingereichten ärztlichen Bescheinigungen entstehen, kann die Behörde keine Erstattung der Kosten garantieren.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch neuntes Buch (SGB IX):
- § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise
Freigabevermerk
15.01.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg