Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Mit dem Teilprogramm BEG EM können beispielsweise ein Heizungstausch, der Tausch der Fenster oder eine Dachsanierung gefördert werden.
Details entnehmen Sie bitte der unten unter "vertiefende Informationen" verlinkten Tabelle.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind.
- BAFA - Förderprogramm im Überblick
- BAFA- Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen
- Die Klimaschutz- und Energieagentur des Landes BW bietet Ihnen eine umfassende Förderberatung: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Onlineantrag & Formulare
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Antrag - Biomasse
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Antrag - Innovationsförderung
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Antrag - Solarthermie
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Antrag - Visualisierung
- Bundesförderung für effiziente Gebäude: Antrag - Wärmepumpen
Zuständigkeit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Tel. 06196 / 908-0
Fax 06196 / 908-800
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Bei der Auswahl einer Anlage sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nutzen sie hierzu die unten verlinkten Informationen und lassen Sie sich bei Bedarf vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Ihrer regionalen Energieagentur vor Ort, oder der Klimachutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) beraten.
Ablauf
Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene, jeweils aktuelle Antragsformular verwenden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA. Sie stehen Ihnen auch zum Download unter "Formulare Onlinedienste" zur Verfügung.
Sonstiges
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Alle wichtigen Informationen und Links rund um die Antragstellung finden Sie im Bereich Informationen zur Antragstellung.
Kosten
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA
Bearbeitungsdauer
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA
Rechtsgrundlage
Bezugsort
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA
Freigabevermerk
07.01.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg