Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet

  • Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes,
  • Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen,
  • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel
    Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden.

Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort

Zuständigkeit

Abteilung Jugendbeteiligung / Offene Kinder- und Jugendarbeit
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 53113

Informationen & Öffnungszeiten

Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Gefördert werden Anbieter, die

  • niedrigschwellige, bedarfsgerechte Angebote für alle Familien und (werdenden) Eltern, wie zum Beispiel Offene Treffs, durchführen,
  • spezielle Familienbildungskurse für Familien oder (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten,
  • die Durchführung spezieller Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden für Familien und (werdende) Eltern in besonderen Lebenssituationen anbieten.

Als besondere Lebenssituation zählen beispielsweise:

  • Einelternfamilien,
  • besonders junge Eltern (mindestens ein Elternteil unter 18 Jahren),
  • Mehrlingsfamilien,
  • getrenntlebende Familien,
  • Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern,
  • Familien mit Fluchterfahrung und zugewanderte Familien,
  • Familien mit Gewalterfahrung,
  • Familien, in denen ein Familienmitglied krank (auch suchtkrank), pflegebedürftig ist oder eine Behinderung hat.

Die Jugendämter entscheiden je nach Bedarf vor Ort, für welche besonderen Lebenssituationen spezielle Familienbildungsangebote umgesetzt werden.

Ablauf

Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

Um an den kostenfreien beziehungsweise ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten beziehungsweise an Ihr Jugendamt.

STÄRKE-Angebote bei Ihnen vor Ort finden Sie auch hier (Kategorie: Familienbildung/STÄRKE vor Ort).

Sonstiges

Keine

Fristen

Für Eltern: Keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsgrundlage

Bezugsort

Das Jugendamt des jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreises und Städte mit eigenem Jugendamt.

Freigabevermerk

10.07.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Lebenslagen