Haltung gefährlicher Tiere
Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Stadt Friedrichshafen unverzüglich anzuzeigen.
Liste gefährlicher Tiere (Stadt Friedrichshafen)
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Herr Merz
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit
u. a. Allgemeines Polizeirecht, Versammlungen, Hunde und Kampfhunde
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 2.08
Tel. +49 7541 203 52120
s.merz@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten
Leistungsdetails
Fristen
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 25.06.2025