Haltung gefährlicher Tiere

Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Stadt Friedrichshafen unverzüglich anzuzeigen.

Liste gefährlicher Tiere (Stadt Friedrichshafen)

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Herr Merz
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit
u. a. Allgemeines Polizeirecht, Versammlungen, Hunde und Kampfhunde
Gebäude: Rathaus Adenauerplatz
Raum 2.08
Tel. +49 7541 203 52120

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Fristen

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 25.06.2025