Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“
Bis 2040 soll die Stadt Friedrichshafen klimaneutral werden. Ohne die Mitwirkung aller ist das nicht möglich. Mit dem Förderprogramm „Klimaschutz“ will die Stadt Friedrichshafen ihre Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende dabei unterstützen, einen Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz zu leisten und die Lebensqualität in der Stadt erhöhen. Im Rahmen dieses Programms bietet die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern auch einen Anreiz, das eigene Zuhause noch sicherer zu machen.
Was fördert die Stadt Friedrichshafen?
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fördert die Stadt Friedrichshafen Maßnahmen
- zur Energieeinsparung bzw. -effizienz
- zur Verwendung erneuerbarer Energie
- zu alternativer Mobilität sowie
- zum Einbruchschutz.
Eine Förderung gesetzlich vorgeschriebener Maßnahmen wird ausgeschlossen.
Wer kann Zuschüsse erhalten?
Bürgerinnen und Bürger sowie Geschäftstreibende aus Friedrichshafen (PLZ 88045, 88046, 88048). Details finden Sie bei den jeweiligen Fördermodulen.
Für Inhaberinnen und Inhaber der Häfler Karte gibt es zusätzliche Zuschüsse oder erhöhte Fördersätze, z.B. für Nahverkehrstickets und den Austausch von alten Elektrogeräten sowie höhere Zuschüsse bei Anschaffung eines Lastenfahrrads.
Wichtige Hinweise:
Der Antrag ist zwingend vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Die Bestellung (auch von Einzelteilen) / Beauftragung des Fachhandwerks gilt bereits als Maßnahmenbeginn. Der Antrag wird nach Eingang geprüft und freigegeben, danach können Sie mit der Umsetzung beginnen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Auch Zeitdruck oder Unwissenheit erlauben keine Ausnahme.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Aufgabenbereich Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“
Tel. +49 7541 203 54641
klimafoerderung@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Alle vollständigen und detaillierten Förderkriterien für die einzelnen Maßnahmen finden Sie in den aktuell gültigen Förderrichtlinien (siehe Rechtsgrundlage).
Alle detaillierten Informationen zu allen Modulen des fortgeschriebenen Förderprogramms (neue Richtlinie gültig ab ab 1.1.2025) und zur Online-Antragstellung finden Sie hier auf dieser Seite ab 1.1.2025.
Ablauf
1. Antragstellung
Den vollständig ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (Angebote, ggf. Leistungsverzeichnis und Energieberatung) können Sie online, per Mail, per Post oder persönlich abgeben. Außerdem gibt es einen Briefkasten, welcher sich in der Riedleparkstraße 1, rechts des Gebäudeeingangs auf der Straßenseite befindet. Online-Anträge sind für die Förderung von Gebäudesanierungen ausgeschlossen.
2. Antragsprüfung
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Es ergeben sich keine Vorteile daraus, den Antrag persönlich abzugeben. Eine sofortige Prüfung und Freigabe findet ebenfalls nicht statt.
3. Freigabe
Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie die Projektnummer und die Freigabe zum Beginn der Maßnahmen. Daraus resultiert allerdings kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung und Auszahlung der Förderbeiträge.
4. Bescheid, Nachweise und Auszahlung
Die für die Auszahlung notwendigen Belege können Sie Ihrem Bewilligungsbescheid für Ihre jeweilige Maßnahme entnehmen. Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn alle Nachweise vollständig vorliegen. Rechnungen müssen auf die antragstellende Person gemäß Umsatzsteuergesetz und in deutscher Sprache ausgestellt sein. Als Zahlungsnachweis für die Rechnungen dienen z.B. Überweisungsbelege und Kontoauszüge. Ein reiner Vermerk der Zahlungsart auf der Rechnung ist nicht ausreichend. Kassenbons bei Barzahlung müssen im Original vorgelegt werden.
Die für die Auszahlung notwendigen Belege können Sie Ihrem Bewilligungsbescheid für Ihre jeweilige Maßnahme entnehmen. Der Zuschuss wird erst ausgezahlt, wenn alle Nachweise vollständig eingereicht sind.
Sonstiges
Der Antrag ist zwingend vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Die Bestellung (auch von Einzelteilen) / Beauftragung des Fachhandwerks gilt bereits als Maßnahmenbeginn. Der Antrag wird nach Eingang geprüft und freigegeben, danach können Sie mit der Umsetzung beginnen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Auch Zeitdruck oder Unwissenheit erlauben keine Ausnahme.
Fristen
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme abgegeben werden, das heißt vor der Bestellung oder Beauftragung. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Die Rechnungen sind unaufgefordert spätestens 24 Monate nach der Zuschussbewilligung vorzulegen, in begründeten Fällen und nach schriftlicher Beantragung bei der Förderstelle nach 36 Monaten.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift des Antragstellenden, alternativ kann ab 1.1.2025 das neue Online-Formular genutzt werden
- Angebote oder Leistungsverzeichnis zu den beantragten Maßnahmen
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bis zur Freigabe der Maßnahmen beträgt i.d.R. bis zu zehn Wochen, während der Urlaubszeit ggf. länger.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 30.04.2022