Die Stadtverwaltung und die städtischen Einrichtungen haben während des Seehasenfestes teils geänderte Öffnungszeiten.  Komplette Nachricht anzeigen

Der Bürgerservice am Adenauerplatz (Bürgeramt und Ausländeramt) bleibt am Samstag, 18. Juli, geschlossen. Am Seehasenmontag, 20. Juli, schließen alle städtischen Dienststellen bereits um 11 Uhr.

Förderung von Seniorenausfahrten und Seniorennachmittage

Die Stadt Friedrichshafen bezuschusst aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung eine mehrtägige Seniorenausfahrt pro Jahr (bis max. drei Tage) oder drei eintägige Seniorenausfahrten pro Veranstalter ab 01.01.2005 bis auf weiteres und stets widerruflich mit 8,00 EUR pro Teilnehmer und Tag. Der Zuschuß ist auf Teilnehmer aus Friedrichshafen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und auf gemeinnützige Träger (die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen!) und Jahrgängervereinigungen beschränkt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht. Auf Verlangen sind Einzelnachweise vorzulegen. Die Träger können die Zuschüsse nach sozialen Gesichtspunkten verteilen.

Die Stadt Friedrichshafen bezuschusst ab 01.01.2005 bis auf weiteres und stets widerruflich aus Mitteln der Zeppelin-Stiftung die Durchführung von sechs Seniorennachmittagen pro Jahr und Veranstalter mit 3,00 EUR pro Teilnehmer. Der Zuschuß ist auf Teilnehmer aus Friedrichshafen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und auf gemeinnützige Träger(die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen!) und Jahrgängervereinigungen beschränkt. Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht. Auf Verlangen sind Einzelnachweise vorzulegen. Die Träger können die Zuschüsse nach sozialen Gesichtspunkten verteilen.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Leistungen der Zeppelin-Stiftung
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 53102

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507 0

Website Ailingen
Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Siehe Richtlinien

Ablauf

Die Anträge sind am 30.04. und 31.10. eines jeden Jahres für den zurückliegenden sechsmonatigen Zeitraum zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

siehe oben

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

19.03.2012 Stadt Friedrichshafen