Antragsannahme Bürgergeld und Sozialhilfe
Zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung von Bürgergeld und Sozialhilfe ist das Landratsamt Bodenseekreis. Den Antrag stellen Sie jedoch im Rathaus Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, Amt für Gesellschaft, Bildung und Soziales, Abt. Wirtschaftliche Hilfen, III. Stock, Zimmer 3.16. Von dort wird Ihr Antrag an das Landratsamt weiter geleitet.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Abteilung Wirtschaftliche Hilfen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507 0
info@ailingen.de
Website Ailingen
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 959000
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Website Kluftern
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter.
Ablauf
Menschen, die erstmals Sozialleistungen beantragen, können den Erstantrag auf soziale Sicherung auch online stellen: www.bodenseekreis.de/erstantrag-soziale-sicherung.
Er umfasst u. a. Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen. Benötigte Unterlagen können direkt hochgeladen werden.
Detaillierte Informationen zum Ablauf der Antragstellung erhalten Sie beim Jobcenter oder beim Landratsamt Bodenseekreis.
Sonstiges
Auch die Ortsverwaltung Ailingen nimmt Ihre Anträge entgegen und leitet diese für Sie weiter. Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. Weitere Infos dazu sehen Sie hier.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind. Infos dazu erhalten Sie beim Jobcenter bzw. finden Sie hier.
Kosten
keine
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 14.11.2025